FeedHonorarprofessor
Recht & StaatBrockhaus 1882

Honorarprofessor (protessor ordinarius ho-( norarius) ist ein Titel, der auf einigen deutschen Universitäten an verdiente außerordentliche Professoren verliehen wird. Er stellt sie im Range den ordentlichen Professoren gleich, ohne ihnen die korporativen Rechte dieser (Sitz und Stimme in der 1 Fakultät und eventuell im Senat) zu gewähren. (Vgl. unter Professor.) lannahme.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 9, S. 384Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

Auf derselben Druckseite 12

Ähnliche Artikel 6

Mehr aus Recht & Staat 6