FeedHartz reissen, Hartz scharren
Recht & StaatRitter-Exercitien-Lexicon 1742

Hartz reissen, Hartz scharren, So auch Pech hauen oder Pech scharren genennet wird, ist zwar eine besondere, aber auch, wo es unordentlich vorgenommen, und kein Unterscheid dabey beobachtet wird, eine höchst-schädliche Nutzung der Fichten-Wälder, da nemlich die Fichten-Bäume gelacht oder gerissen, und das heraus fliessende Hartz mit gewissen besonders darzu verfertigten Messern abgekratzet, und Pech davon gemachet wird. Dieses Hartzscharren oder Pechhauen muß in denen Wäldern, wo es Herkommens und erlaubet ist, von niemanden verrichtet werden, ausser, wem es insonderheit um einen gewissen Zins vergönnet worden ist. Es haben aber diese sogenannten Hartz-Scharrer oder Pech-Hauer folgende Puncten, welche ihnen wohl eingebunden werden müssen, zu beobachten: 1) Daß sie an keinem andern Ort die Fichten-Bäume angreiffen, und denenselben lassen sollen, als wo es ihnen angewiesen worden: Denn gute Haushalter, die ihre Holtzung vor der Verwüstung bewahren, und doch das Hartz-Scharren darneben leiden wollen, haben in Gewohnheit die Wälder in drey Theile oder Oerter abzutheilen, von denen sie ihnen jährlich nach der Ordnung einen Platz anweisen, nach verflossenen dreyen Jahren aber wieder von vornen anfangen lassen, denn in solcher Zeit verlauffen sich die gemachten Oeffnungen völlig wieder mit Hartz. Hierdurch wird alles Herumschweiffen der angenommenen und heimlichen Hartz-Scharrer und Pech-Hauer, meistentheils darnieder geleget, und die Bäume werden in gutem Stand erhalten, dieweil sie allezeit nach beschehener Lässe, zwey Jahr ausruhen können. 2) Daß sie keine Bäume reissen, so nicht ihre abgemessene Dicke haben; weswegen denn gemeiniglich denen Forst-Bedienten gewisse eiserne Rincken, so man Loch-Rincken nennet, zugestellet werden, welche die Dicke derer Fichten, so man zu reiffen erlaubet, anzeigen. 3) Daß sie am jungen Holtze keinen Schaden thun: Denn diese Art Leute sind manchmal so unbescheiden, daß sie, um desto bessern Raum und weitern Platz um die Hartz-Bäume zu haben, die nebenstehende junge Schößlinge und das junge Holtz-Gewächs ohne Unterscheid abhauen und verstümmeln. 4) Daß sie nicht mit Holtz-Aexten, sondern mit ihren darzu gehörigen Jnstrumenten, die Hartz-Bäume reissen. Denn die Zimmer-Beile und Holtz-Aexte taugen nicht zum Hartz scharren, und mag man damit fast umgehen, wie man will, so wird man in den Stamm oder in das Holtz hinein hauen. Es ist aber bekannt, daß man von den Hartz-Bäumen ausser der blossen Rinde, sonst nichts hinweg schneiden noch hauen soll, weil auf sich begebenden widrigen Fall, das angeschnittene Holtz, nach und nach dürr muß werden, und das Hartz nicht mehr aus dem Schnitt wird fliessen lassen können; daher haben die Hartz-Scharrer ihre eigene Beile dazu, die man Messer heisset, welche in die Runde herum etwas krumm gebogen, und also zur Abschälung auf das beste tauglich sind. Und 5) daß sie die Tannen-Bäume nicht reissen, weil dieselben dadurch mercklich ins Verderben gerather. Eine Haupt-Regel beym Hartzscharren ist: daß in denen Jahren, wenn viel Zapffen und Saamen auf denen Fichten befindlich sind, das Reissen eingestellet werde, indem es zu solcher Zeit den Bäumen sehr schädlich und darzu vergeblich ist, weil das Hartz, welches dieses Baumes Safft ist, genug über sich zu thun hat, den Saamen vollkommen zu machen. An gewissen Orten wird das Hartz-Scharren oder Pech-Hauen also erlaubet, daß erstlich der Grund-Obrigkeit von allem Peche der Zehend abgerichtet, und darnach das übrige Pech mit derselben noch halb getheilet werden muß, so dürffen auch die Hartz-Scharrer an vielen Orten kein Pech von dem ihrigen verkauffen, wo sie nicht solches vorher der Herrschafft und deroselben Unterthanen zu feilem Kauff angeboten haben.

Valentin Trichter, Curiöses Reit- Jagd- Fecht- Tantz- oder Ritter-Exercitien-LexiconLeipzig: Gleditsch 1742 · Sp. 1011–1014Text: Deutsches Textarchiv · CC BY-SA 4.0

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