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Recht & StaatBrockhaus 1882

Human (lat.) heißt menschlich und wird meist im Gegensatz zum Tierischen zur Bezeichnung desjenigen gebraucht, was im idealen Sinne, als der Aufgabe des Menschen entsprechend, das awahrhaft Menschlicher ist und eine Ausbildung der den Menschen als solchen auszeichnenden intellektuellen und ethischen Eigenschaften darstellt. Im besondern versteht man unter einer humanen Persönlichkeit oder einer humanen Auffassungs⸗ und Handlungsweise eine solche, worin Wohlwollen, freundliche Rücksicht auf den Nebenmenschen, Leutseligkeit und Umumn vorherrschen. So spricht man von einem umanen Vorgesetzten oder von einer humanen Strafe. Doch liegt dabei die Gefahr vor, daß Sanftmut und . in Schwäche ausarten, eine Gefahr, der namentlich ein ehumaneso Strafverfahren des Staats leicht anheimfällt.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 9, S. 452Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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