FeedHypothese (grch.)
Recht & StaatBrockhaus 1882

Hypothese (grch.), d. i. Unterlage, heißt im allgemeinen soviel als Voraussetzung oder Bedingung. Das Anknüpfen eines Gedankens an einen ihm vorausgesetzten erscheint am einfachsten in dem og. hypothetischen Urteil von der Form: enn A ist, so ist B, wo die Gültigkeit des Nachsatzes (Seorc) durch die des Vordersatzes (IriDere) bedingt ist. H. im engern Sinne nennt man Voraussetzungen, welche man macht, um für eine Menge von Erscheinungen die Einheit eines Ge-Berß und eines Erkenntnisgrundes zu finden, oder ersuche, die Lücken der Erfahrung durch Begriffe zu ergänzen und durch diese jene zu erklären. Rulboeit ialch nennt man nach der üblichen Schullogik solche Urteile, in welchen die Aussage des Prädikats vom Subjekt an eine bestimmte Bedingung geknüpft wird (wenn A — B ist, so ist — D), und weiterhin solche Schlüsse, in denen derartige hypothetische Urteile als Prämissen vorkommen. In der gewöhnlichen Ausdrucksweise heißt hypothetisch alles, was nur bedingungsweise gilt oder behauptet wird.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 9, S. 513Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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