Hund, wie im gleichen Falle der Dienstmann einen Sattel, der Bauer ein Pflugrad und der Pfaffe einen Codex, aus einem Gau in den andern tragen, wodurch symbolisch angedeutet werden sollte, daß sie besser gethan hätten, bei ihrem Geschäft zu bleiben, als unberufen Kriegswirren anzustiften. Auf diese Weise ließ 938 Kaiser Otto I. die Anhänger des aufrührerischen Herzogs Eberhard und Kaiser Friedrich I. 1155 den rhein. Pfalzgrafen Hermann und dessen Genossen Hunde tragen.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 9, S. 467Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei