Indecenz (lat.), Verstoß gegen die Schicklichkeit, unschickliche Rede oder Handlung, besonders solche, die sich auf das Geschlechtsverhältnis bezieht. In defectu (lat.), in Ermangelung, durch Unterlassung.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 9, S. 560Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei