Japan, in der Landessprache Nipon oder, zum Unterschied von der gleichnamigen Insel, O Dai Nipon (d. h. das große Nipon) genannt, ein roßes und höchst merkwürdiges Inselreich im sten von Asien, breitet sich von 25,50, bis 47² nördl. Br. und 123 23“ bis 152 40“ östl. L. von Greenwich aus. Es besteht aus den vier Hauptinseln Nipon, Kiusiu, Sikok'f und Jesso oder O Sima Jesso und einer großen Menge kleinerer und ganz kleiner Inseln. Die Gesamtzahl aller Inseln wird von den Japanern selbst auf 3850 berechnet. Die Nordgrenze des Reichs bildet seit dem Vertrage mit Rußland vom 7. Mai 1875 die Kurilische Straße zwischen dem Kap Lopatka auf Kamtschatka und der Insel Schumschu; im O. und S. wird es von dem Stillen Ocean, im W. von der Japanischen See und dem Meer von Ochotsk bespült. Der Flächeninhalt sämtlicher Inseln beträgt 382447 qkm, von denen 224731 auf die Insel Nipon, 38 735 auf Kiusiu, 18222 auf Sikot'f, 93252 auf Jesso und die Kurilen und 4828 auf die Liu-Kiu kommen. Nicht ganz die Hälfte des Gesamtareals ist Kulturland; die andere wird von den unfruchtbaren Gebirgszügen im Innern der größern Inseln, dem bisjetzt noch niemals für Ackerbau benutzten Innern von Jesso und den Kurilen, sowie den vielen kleinern, zum Teil aus nackten Felsmassen bestehenden Inseln eingenommen. Alle größern japan. Inseln sind Gebirgsländer und werden meistens parallel mit ihrer Längsachse von hauptsächlich aus Syenit, Granit, Glimmerschiefer und Gneis bestehenden, 12—1500 m hohen Bergketten durchzogen. Stellenweise werden dieselben durch größere Massengesteine, wie Trachyt, Dolerit, Basalt und Augitporphyr, unterbrochen, deren Auftreten die Rähe von Vulkanen anzeigt. Von diesen sind zu erwähnen: auf den Kurilen der Vulkan auf der Insel Alaid, westlich von der Insel Paramushir, südlich von der Kurilischen Straße, dessen Höhe auf 3000—3500 m geschätzt wird; der Pik Sarytschew auf Matana, und die noch thätigen Vulkane auf den andern Kurilen Urup, Jetorup und Kunashir; auf Jesso eine Anzahl teils ausgebrannter, teils noch thätiger Vulkane und unter ihnen der hohe Manje in der Mitte der Insel; auf Nipon der 4231m hohe Fusi, japanisch Fusi no Jama, der Asama-Jama, der Siro-Jama und der Jaka-Jama; auf Kiusiu der 1253 m hohe Wunzen, japanisch Wunzen no Take, der Asono-Jama, der Mi-Take und der Kiri-Sema. Die meisten von ihnen sind noch jetzt thätig. Auch auf den Liu-Kiu, auf einigen kleinern Inseln in der Nähe von Nipon und Kiusiu gibt es teils noch thätige, teils erloschene Vulkane. Die japan. Vulkane bilden eins der Hauptglieder der langen Kette von Feuerbergen, welche sich durch sie von Hinterindien uber die Sunda-Inseln, Molukken und Philippinen bis nach Kamtschatka und den Aleuten hinzieht. Erdbeben, oft sehr verwüstender Art, kommen in J. sehr häufig vor. Zu erwähnen ist auch die merkwürdige, an die sog. Fiordbildung erinnernde Gestaltung der meist ziemlich steilen Küsten von Kiusiu, Sikok f und der südlichern Hälfte von Nipon. Die vielen, mehr oder weniger geräumigen, häufig durch vorliegende Inseln und Klippen gegen alle Winde geschützten Baien, Buchten und Ankerplätze sind für die inländische Schiffahrt längs der Küste wichtig. Die Zahl der Flüsse ist auf allen größern japan. Inseln eine sehr große, aber sie sind zu untief, zu reißend und von 0 sehr wechselndem Wasserstand, als daß die Schiffahrt Nutzen von ihnen ziehen könnte. Eine Ausnahme hiervon macht eigentlich nur der obrene Fim ogar vielfach von Dampfschiffen beahrene Fluß Jodo (apan. Jodo-Gawa) auf Nipon. Bei der sehr beträchtlichen geogr. Breitenausdehnung des japan. Archipels zeigen die klimatischen Verhältnisse der einzelnen größern Inseln eine große Verschiedenheit. (Hierzu Karte: China, Koreg und Japan, Bd. IV. S. 275.) Die Nähe des asiat. Kontinents macht sich in dem schroffen Gegensatz der mittlern Temperatur des Sommers zu der des Winters geltend. Die mittlere Temperatur des Sommers ist in Nagasaki 27,, die des Winters aber + 8,4. In den Monaten Juli und August steigt das Thermometer oft auf 96 bis 37e C., während daselbst im Winter Schnee und Eis gar nicht selten sind. Das Klima im nördl. Teil von Nipon und auf Jesso ist rauh und die Winter daselbst zeichnen sich durch die Menge des Schnees aus. In den Wintermonaten wehen häufig anhaltende Stürme aus Osten und Nordosten, während vom August bis zum Oktober Cyllone oder Drehstürme von furchtbar zerstörender Kraft in den südlichern Teilen des Reichs häufig sind. Produkte. An Metallen und andern nutzbaren Mineralien ist J. eins der reichsten Länder der Erde. Silber und namentlich Gold sind häufig; ferner Kupfer, das beste der Erde, und Eisen, ebensalls von vorzüglicher Güte, außerdem Antimon, Zinn, Blei, Zint, Mangan, Kobalt, Arsenik, Quecksilber, Steinkohlen, Braunkohle, Graphit, Bernstein, Petroleum, Schwefel, Baryt, Gips, verschiedene Marmorarten, Flußspat, Alaunerde, dubit Achate, Feueropale, Granaten, Bergkrystall, farbige Quarze, Asbest, Turmalin, Glimmer, Feldspat, so- wie Porzellan⸗ und Töpfererden von vorzüglichster Güte. Salz wird hauptsächlich aus dem Meere ½ Die Flora zeichnet sich durch die große Menge von Gattungen bei einer verhältnismäßig geringen Anzahl von Arten aus und ist auffallend reich sowohl an nutzbaren Gewächsen als an schönblühenden Zierpflanzen. Die hauptsächlichsten Nahrungspflanzen sind: Reis in verschiedenen Varietäten, Gerste, Weizen, Hirse, Kafferkorn (Sorghum vulgareh, Japanische Hirse Panicum japonicum), Buchweizen, verschiedene Arten von Dioscorea, IPomea, Dolichos, Phaseolus, Pisum; ferner Arachis bypogaea, Brassica orientalis u. v. a. Hierher gehören auch der Thee und das auf den Liu-Kin und in dem südl. Teile von Kiusiu in beträchtlicher Menge angepflanzte Zuckerrohr. Von großer ökonomischer Wichtigkeit sind die Baumwollvflanze und verschiedene Arten des Maulbeerbaums für die Zucht der Seidenraupe. Zur Bereitung der vielen Arten des vortrefflichen Papiers dienen drei Broussonetia-Arten, Daphne papyrifera, Stellexa Ganpi u. a. Der unübertreffbare Lack wird von Khuis vernix, von ihm und von Rhus saceedanea ein Surrogat des Bienenwachses, von Sapindus Makurosi ein Surrogat der Seife gewonnen. Außer der Baumwollyilanze liefern noch Cannabis Ssativa, Urtica nivea, Dolichos hirsutus und polystachvos, Musa bassijo, Zingiber mijoga und Canna indica den Stoff für feinere und gröbere Gespinste. Vortreffliches Holz gewährt hauptsächlich die durch besonders schöne Arten vertretene Familie der Coniferen. Außer zahlreichen Arten der Gattungen Retinispora, Cryptomeria, Thujopsis, Abies und Pinus sind hier besonders Cuninghamia Sinensis, Sciadopitys verticillata und Salisburia adiantifolia (Ginqua biloba) zu erwähnen. Auch der Kampferbaum (Camphora officinalis), sowohl seines vortrefflichen Holzes als der Menge des aus ihm gewonnenen Kampfers wegen, sowie das Bambusrohr, welches bis zum 40. Breitengrade in einer Menge von Spielarten vorkommt und die *½% Anwendung findet, ist hervorzuheben. Ungleich weniger artenreich ist die japan. Landtierfauna. Von wild lebenden Säugetieren sind ein hauptsächlich auf Jesso lebender Bär (Ursus Thibetanus), eine Affenart (Inuus speciosus), ein Hirsch, eine Gazelle (Antilope crispa), ein Fuchs, ein Wolf, sowie mehrere Arten wilder Hunde und ein Hase die bemerkenswertesten. Die Zahl der Haussäugetiere wie der Pferde und Rinder ist gering, die der Ziegen und Schafe ganz unbedeutend. Schweine werden nur für den Gebrauch der Ausländer gezüchtet. Von Vögeln finden sich in J. im gezähmten Zustande Hühner, Enten und Tauben; von wilden eine Menge von Wasser⸗, Strich⸗, Zug⸗ und Standvögeln, welche mit ähnlichen Arten des mittlern Europa und Asien entweder identisch oder doch ähnlich sind. Eine ungleich größere Menge von tierischem Nahrungsstoff liefert den Japanern das an allen Küsten ganz besonders belebte Meer. 2 Bewohner. Mit Ausnahme von Jesso und den Kurilen, wo die Japaner nur spätere Einwanderer und Ansiedler sind, den Hauptteil der Bevölkerung aber die Ainus (s. d.) bilden, und den Liu-Kiu, wo seit Jahrhunderten durch Vermischung von Chinesen und Japanern mit den ursprünglichen Bewohnern, welche wahrscheinlich Malaien waren, ein neuer Volksstamm von mildem Charakter und liebenswürdigen Sitten entstanden ist, besteht die Bevölkerung des Japanischen Reichs, die Europäer und Nordamerikaner, welche sich daselbst neuerdings niedergelassen haben, abgerechnet, aus den Japanern, einem der homogensten und am meisten unvermischten Völker der Erde. Dieselben bilden einen Zweig der turan. oder mongol. Völkerfamilie und sind wahrscheinlich in vorhistor. Zeit von dem asiat. Festlande eingewandert. Durchaus irrig Phentiae die Ansicht derer, welche den Ursprung der heutigen Japaner auf die Vermengung eingewanderter Chinesen mit Ainos zurückführen wollen. In der Gesichts- und Schädelbildung und ebenso auch in dem Körperbau der Japaner ist der spezifische Typus der mongol. Rasse unverkennbar. Hinsichtlich der Größe und Körperkraft stehen sie unter den german. Volksstämmen Europas und ungefähr mit den Bewohnern Italiens und des südl. Frankreich auf gleicher Stufe. Die Frauen zeichnen sich durch kleine und zarte Gestalten aus. Die Hautfarbe zeigt alle cen dräm von einem gelblichen Weiß bis zu einem bräunlichen Gelb. Haupthaar und Pupillen sind fast ohne Ausnahme schwarz; der Bart der Männer ist im ganzen schwach. Beide Geschlechter zeichnen sich durch Kleinheit und schöne Form der Hände und Füße aus. In geistiger Beziehung sind die Japaner den in dieser Beziehung am meisten bevorzugten europ. Nationen gleichzustellen. Auffassungsvermögen, Urteilskraft und Gedächtnis sind bei ihnen in hohem Grade entwickelt. Im allgemeinen herrscht bei ihnen wie bei den Chinesen der Verstand vor der Phantasie vor. Sie haben deshalb eine besondere Anlage für die mathem. Wissenschaften und sind auch sehr gewandte Kaufleute. Eine sehr hervorstechende Eigentümlichkeit in der geistigen Anlage der Japaner ist ihre besondere Befähigung für die Aufnahme 6An der Bildungselemente, sowie ihr Streben nach Aneignung derselben. Hierdurch unterscheiden sie sich von allen andern Asiaten, namentlich aber von den Lanpelteh. — ihren Tugenden gehören Vaterlandsliebe, Tapferkeit, ein nicht selten sich zu heroischer Todesverachtung erhebender Mut und ein hoch entwickeltes Ehrgefühl, Arbeitslust, Fleiß und Ausdauer, Gastfreiheit, Mildthätigkeit gegen Arme und Dankbarkeit. In Bezug auf ein feines, sich nach keiner Seite hin verleugnendes Gefühl für Reinlichkeit übertrifft sie kein anderes Volk. Gegen Freunde sind sie treu und jeder Aufopferung fähig, bei der Wahl derselben aber äußerst vorsichtig. Als a an Wahrbe sind hauptsächlich Mißtrauen, Manel an Wahrheitsliebe, Rachsucht und eine große Reigung zu sinnlichen Ausschweifungen hervorzuheben. Die Zahl der Einwohner betrug 1881 im ganzen 36357368, wovon 167 896 auf Jesso und Kurilen, 356801 auf die Liu-Kiu, 156 auf die Bonin-Inseln kommen. Die Sprache der Japaner (s. Japanische Sprache, . und Litteratur) ist eine eigentümliche, polysyllabische; ihre Schriftzeichen sind aus den chinesischen abgeleitet, werden aber als phonetische und nicht als ideographische gebraucht. Die verbreitetste Religion ist der Sin-to oder Kamikultus (japan. Kami-no-mitsi, d. h. Weg der Kami). Das Wort Sin-to ist ein chinesisches, von den Japanern übernommenes und bedeutet Weg des Geistes. Diese ursprüngliche Landesreligion gleicht der Religion der meisten turan. Völker vor dem Auftreten des Buddhismus und Islams. In der ältesten und einfachsten Form des Sin-to wird der Himmel, als Sitz der Gottheit in abstracto, mit letzterer identifiziert. Gegenstände der Verehrung sind die Himmelskörper, die Elemente und alle Naturkräfte, als Ausflüsse oder Manifestationen der Gottheit. Der höchste und heiligste Gegenstand der Anbetung ist die Sonne. Auch die Seelen Verstorbener, welche sich um das Vaterland verdient gemacht oder sich durch Tugend ausgezeichnet Ichver werden unter dem Namen von Kami göttlich verehrt. Als später (284 n. Chr.) die chines. Schriftzeichen in . eingeführt wurden und sich mit ihnen die chines. Kultur verbreitete, wurde mit dem Sin-to eine neue Theo-⸗ und Kosmo-Nach in Zusammenhang gebracht, eine Um⸗ und achbildung der Schöpfungsmythen der Chinesen und ihrer drei Perioden: der himmlischen, irdischen und menschlichen Götter. Zugleich wurde der Ursprung von Zin-muten-wo, dem Stifter des Reichs und der noch herrschenden Dynastie der Mikado (667 v. Chr.), auf die Gottheit zurückgeführt, und die Zahl der Kami wuchs immer mehr, bis e endlich auf 3132 stieg. Hierzu kamen, wahrscheinlich unter dem Siuhe des Systems von Laotse (s. d.) eine Menge von Dämonen und zwischen Menschen und Göttern stehender, Si0 genannter Halb— ötter. Die Tempel des Sin-to, Mi-ja genannt, ind einfache, mit Stroh gedeckte Holzgebäude von nur mäßigem Umfang ohne allen äußern und innern Schmuck. Das Hauptgerät in ihnen ist ein hellpolierter Metallspiegel (Kagami) und ein Bündel weißer Papierstreifen (Gohei), als Symbole Conversations-Lexikon. 13. Aufl. IX. der höchstmöglichen Reinheit der Seele, des Körers und des Lebenswandels, welchen der Sin-to einen Anhängern als erstes und vornehmstes Gesetz vorschreibt. Götzendienst findet in den Mi-ias nicht statt. Einige von den ältesten derselben, wie namentlich der zu Isje auf Nipon, genießen hohe Verehrung und finden jährlich Wallfahrten vieler Tausende zu ihnen statt. Dem Sin-to gegenüber steht der Dner, der 552 (iapan. Buds-do, d. h. Weg von Buddha), der 552 von Korea aus in J. eingefhrt wurde. Dieses Ereignis ist für J. von größter Bedeutung gewesen, da hauptsächlich die buddhistischen Geistlichen Verbreiter der chines. Kultur waren. Auch wurde von ihnen eine Menge nutzbarer Gewächse und Zierpflanzen eingeführt. In frühern Jahrhunderten von der japan. Regierung bald begünstigt, bald unterdrückt, wurde der Buddhismus 1623 aus polit. Gründen zur Staatsreligion erhoben und gelangte dadurch zwar zu großem Reichtum und Einfluß, niemals aber zu dem Ansehen, in welchem der Sin-to bei den Japanern gestanden hat und noch steht. Das Aufhören des Sgogunates in neuester Zeit hat auch auf das Ansehen, den Einfluß und die Vermögensverhältnisse des Buddhismus höchst nachteilig eingewirkt. Gleichwie in China erscheint auch in J. der Buddhismus nicht in seiner ursprünglichen Einfachheit und ethischen Reinheit, sondern als vielgestaltige, den Sinn verwirrende Idolatrie mit einem ganzen Pantheon ausheimischer Gottheiten. Eine Art Verschmelzung des Sin-to mit dem Buds-do zeigt sich in dem schon vor Jahrhunderten erstandenen Rijo-bu-Sin-to, d. h. zweiseitigem Sin-to, der seine meisten Verehrer in den niedern Vollsklassen zählt. In ihm erscheinen mehrere dem Sin-to er Gealt. Gottheiten in gröberer, mehr materieller Gestalt. Die dritte Religion in J. ist das mehr moral-philos. als dogmatische System des Confucius (s. ih. japan. Sju-to, welches gegen Ende des 3. Jahr n. Chr. gleichfalls über Korea nach J. gelangte. Anhänger des chines. Philosophen, zu dessen Andenken nur 17 Tempel bestehen, sind nur Gelehrte und Höhergebildete. Seit den letzten Jahren besteht in J. vollkommene Glaubensfreiheit. Auf das Unterrichtswesen verwendet die gegenwärtige Regierung ganz besondere Sor falt. Viele Hunderte junge Japaner sind von ihr —— nach Deutschland, England und Nordamerika geschickt worden, um daselbst eine höhere wissenschaftliche oder technische Erziehung zu genießen. Selbst eine Anzahl junger japan. Damen wurden und werden noch in Rordamerika erzogen. Im J. 1872 wurde J. in sieben Unterrichtskreise mit ebenso viel Inspektoren geteilt. Jeder der letztern hat 20 — 30 Schulen zu beaufsichtigen. Die Lehranstalten zerfallen in hohe, mittlere und elementäre. In Tokio sind von höhern Anstalten die Dai-Gakko oder Universität, die Go-Gakko oder Schule für fremde Sprachen, die Shi-Ham-Gakko oder Ausbildungsschule für Lehrer, sowie eine große höhere Schule und mehrere Vorbildungsschulen für Mädchen —.—n—— Auch ließ die Regierung in Jedo und andern Orten Hospitäler und mediz. Lehranstalten unter der Leitung europ. Arzte und Lehrer errichten. Ein wichtiges Zeichen des Anschlusses der Japaner an die ivilisation des Westens ist auch die rasch zunehmende Entwickelung der einheimischen Tagespresse. In Jedo gibt es 18 Zeitungen. Das Heerwesen begann schon der Sgogun Stotsbashi 1866 mit Hilfe franz. Offiziere und Unteroffiziere nach europ. Muster zu reorganisieren, und der seit 1870 unumschränkt regierende Mikado hat diese Reorganisation fortgesetzt. Durch Erlaß vom 28. Dez. 1872 wurde die allgemeine Wehrpflicht mit Freilosung, Loskauf und dreijähriger aktiver Dienstpflicht eingeführt. Das stehende Heer wurde allmählich verstärkt, und seit 1879 sind an Stelle der französischen durchweg die deutschen Heereseinrichtungen den dortigen zu Grunde gelegt worden, worauf die franz. Militärkommission 1880 N. verlassen hat. Die militärische Landeseinteiung, sowie die Vorschriften über den Ersatz des Heeres, die Organisation der Truppen und deren Ausbildung sind mit unwesentlichen Abänderungen nach Maßgabe der deutschen Heer⸗ und Wehrordnung u. s. w. eingeführt worden, und bei Tokio hat man sogar ein nach preuß. Muster eingerichtetes Gestüt nebst Remontedepötges Maler um die Pferdezucht zu heben und besseres Material für die Remontierung der berittenen Truppen zu gewinnen. Seit 1875 ist das Heer in drei Teile gegliedert: das stehende Heer (Jobigun), die Reserve (Kobiun) und die Landwehr (Kokumingun). Die Miitärpflicht dauert vom 17. bis 40. Jahre. Der nötige Ersatz wird durch Losung aus den diensttauglichen 20jährigen Männern bei der Musterung bestimmt, dient drei Jahre im stehenden Heer, fünf Jahre in der Reserve und tritt dann zur Landwehr über. Alle diensttauglichen, aber nicht militärisch ausgebildeten Militärpflichtigen gehören ebenfalls der Landwehr an. Das stehende Heer zählt gegenwärtig 35500 Mann und kann auf eine Kriegsstärke von 116000 Mann, durchweg militärisch ausgebildete Mannschaft mit gutgeschulten Offizieren, gebracht werden, nämlich 53000 Mann Feldtruppen, 20000 Besatzungs⸗ und Ersatztruppen (Reserve) und 43000 Mann Landwehr. Die Landwehr ist neuerdings reorganisiert worden, 0 daß die Aufstellung von durchweg aus militärisch ausgebildeter Mannschaft zusammengesetzter Landwehrinfanterie in der ungefähren Stärke der Infanterie des stehenden Heers für den Kriegsfall Miltart ist. Das ganze Staatsgebiet ist in sechs Militärbezirke geteilt, deren Stabsquartiere die Städte Tokio, Osaka, Kumamotu (auf Kiusiu), Nagoja, Hiroshima und Shendai sind. Drei nur dem Mikado verantwortliche und von diesem unmittelbar ihre Befehle empfangende Centralbehörden leiten die militärischen Angelegenheiten: das Kriegsministerium, der Generalstab und die Generalinspektion der Armee. ö Das stehende Heer umfaßt (1884) folgende Truppen: Garde: 2 Infanterieregimenter zu 2 Bataillonen, 1 Schwadron, 1 Feldbatterie und 1 Gebirgsbatterie, mit Einschluß der 150 Osftiere, des Generalstabes im Frieden 150 Offiziere, 4000 Mann. Linientruppen: 14 Infanterieregimenter u 3 Bataillonen, 2 Schwadronen, 9 Abteilungen eldartillerie zu 2 Batterien (zum Teil Gebirgs⸗), 9 Kompagnien Küstenartillerie, 9 Geniekompagnien, 6 Trainkompagnien. Die Bataillone sind in 4 Kompagnien zu 4 Zügen gegliedert und 752 Köpfe stark, die lediglich zum Ordonnanzdienst bestimmten Schwadronen zählen je 144 Mann und 129 Pferde, die Feld⸗ und Gebirgsbatterien besitzen 6 bespannte Geschütze, die Kompagnien der Genietruppe sind 153, des Trains 84 Mann stark. Die Infanterie erhält das Muratagewehr (verbessertes Mausergewehr, welches in der Gewehrfabrik von Osaka gefertigt und von der Garde bereits geführt wird), führt jetzt Albini-Brändlin⸗ oder Enfield⸗-Snider-Gewehre, welche jedoch gleichartige Munition verwenden lassen. Die Feldartillerie ist seit Ende 1884 mit Kruppschen Stahlgeschützen bewaffnet; bei jeder Abteilung ist Material zur Aufstellung einer dritten Batterie vorhanden. Die Küstenartillerie und der Train führt Spencerkarabiner, die Genietruppe das Muratagewehr. Für den innern Sicherheitsdienst besteht eine 18500 Mann starke, sehr tüchtige Gendarmerie, daneben für die Hauptstadt Tokio 1 Bataillon Fußgendarmen (6 Kompagnien, 1612 Mann), nach dessen Muster 1885 in sämtlichen Hauptorten der Militärbezirke Gendarmerieabteilungen aufgestellt werden sollen. Bei der Artillerie und dem Geniekorps bestehen besondere Stäbe höherer Offiziere für die technische Leitung und den Unterricht an den Militärschulen. Bei allen Truppen sind Handwerkerabteilungen außerhalb der angegebenen Etatsstärken für die Instandhaltung des Materials vorhanden; doch wird die Neuanfertigung der gesamten Bekleidung und Ausrüstung in Staatswerkstätten durch Civilhandwerker besorgt. Die Intendanturbeamten und Militärärzte gehören dem Offizierkorps an und werden durch militärisch organisiertes Hilfspersonal unterstützt. Die technischen Institute und Bildungsanstalten der Militärverwaltung sind anfänglich von Europäern eingerichtet und geleitet worden, doch stehen jetzt durchweg Japaner, welche zu deren Leitung völlig befähigt sind, an deren Spitze. Die sechs Militärbildungsanstalten stehen unter einem besondern Generalinspektor und befinden sich sämtlich zu Tokio; es sind dies die Unteroffizierschule, die Offiziervorschule (Vonen Gacko, Kadettenanstalt), die Offizierschule, die Schieß- und Turnschule, die Roßarztschule und die Kriegsakademie. Von technischen Anstalten sind zu nennen: zwei Pulverfabriken unweit Tokio, zwei große Arsenale zu Tokio und Osaka (mit Gewehr- und Munitionsfabrik, Artilleriewerkstatt; in Osaka außerdem Geschützgießerei und Geschoßfabrik), sechs Hospitäler in den Hauptorten der Militärbezirke, ein Artilleriemuseum und ein Offiziercasino zu Tokio, wo sich auch die Bureaus und Archive des Kriegsministeriums und des Generalstabes befinden. Die Feldarmee besteht aus der selbständigen Gardebrigade und 4 Infanteriedivisionen nebst 1 Reservedivision, zusammen 66 Bataillone Infanterie und 30 Feld- oder Gebirgsbatterien nebst den erforderlichen Genietruppen, Parks und Trains. Die Kavallerie bildet 12 Züge, die den Korps⸗ und Divisionsstäben zugeteilt werden, und je 2 oder 3 Infanteriedivisionen werden zu einem Armeekorps zusammengestellt. Die Kriegsflotte wurde seit 1860 vom Sgogun durch Ankauf ausrangierter europ. Schiffe gebildet, welche 1874 bereits 128 Schiffe, darunter 2 Panzerschiffe zählte. Im J. 1872 wurde zu Tokio eine Marineschule errichtet. Unter dem Marineministerium stehen 2 Admiralitäten als Kommando- und Verwaltungsbehörden für die beiden Seebezirke, in welche die Küsten J.s geteilt sind. Die Admiralität zu Jokuhama verwaltet den Ostbezirk (Hockaido und den Nordosten des Reichs), die Admiralität zu Miwara (auf Nipon am innern Meere gelegen) den Westbezirk; eine Linie von Kap Noto nach Kap Sino-Misaki scheidet die beiden Seebezirke. Die Bucht von Tokio wird stark befestigt; dort sind 7 Forts im Bau für welche schwere Geschütze beschafft sind. Na der Vollendung dieser Werke werden die Zugänge zum innern Meere ebenfalls befestigt werden. ei Fuka-Ura und nördlich von Hokoska werden Kriegshäfen angelegt; in Nokoska befindet sich ein großes, 1867 errichtetes Marinearsenal. Die Marine besitzt 24 Kohlendepöts und 10 Kohlengruben (auf Kiusiu), erner Ausrüstungsmagazine zu Tsusima, Nagaali und Kobe; Sitz des Marineministeriums ist okio. Außer der Marineschule zu Tokio ist noch eine Mechanikerschule zu Hokoska vorhanden. Die Reorganisation der Marine fand zunächst unter Leitung franz. Seeoffiziere und Ingenieure statt, seit 1873 sind dieselben jedoch durch englische ersetzt worden. Neuerdings sind auch in Nagasaki und Hokosuka Arsenale angelegt worden, um dem Bedarf der vergrößerten Flotte zu genügen. Die Friedensstärke der Marine beträgt 200 Offiziere und 3760 Mann. Die Flotte besteht aus 6 Panzerschiffen, 11 ungepanzerten Kreuzern, 8 Kanonenbooten, 6 Transportschiffen und 6 Torpedobooten mit insgesamt 196 Geschützen. Das stärkste Schiff ist das 1877 zu Poplar bei London gebaute Kasemattschiff Fu-so, das 13 Knoten läuft und im März 1878 nach J. gelangt ist, und unter den Kreuzern befindet sich ein ganz aus Stahl gebauter Rammkreuzer Tsu-Kuschi von bedeutender Fahrgeschwindigkeit (17 Knoten) und starker Armierung (8 Armstrongkanonen). Die Schiffe führen teils Armstrong⸗, teils Kruppsche Geschütze. Für den Transportdienst stehen der Regierung vertragsmäßig auch die Dampfschiffe der Gesellschaft Mitsni-Bischi zur Verfügung. Finanzen, Handel, Orden. Die Staatseinnahmen bekiefen sich 1882/83 auf 668814 122 Yens (hu 4 Reichsmark), die Ausgaben auf ebenso viel, die Staatsschuld auf 349771177 Yens. Für Zait w des Handels und Verkehrs ist in neuerer Zeit viel geschehen. An Eisenbahnen sind (1884) 217 km in Betrieb, nämlich die Linien Tokio-Jokuhama, Uyeno-Kumagaye, Hiogo-Osaka, Osaka-Kioto, Kioto-Otsu und (auf Jesso) Otarunai-Sapporo. Die Zahl der Telegraphenstationen beträgt 112, die Länge der Linien 6323 km. Mit dem 1. Juli 1877 ist J. dem Weltpostverein beigetreten. Die Legung des telegr. Kabels der earan Noralnchaft ischen und J.⸗Extension-Telegraphengesellschaft zwischen Nagasaki und Shanghai wurde schon 4. Aug. 1871 beendigt. Die De and Oriental Steam Company und die Messagerie Bongtong vermitteln zweimal im Monat über ongkong den Personenverkehr zwischen J., dem sudöstl. Asien, Australien und Europa, während zwischen San-Francisco und Jokuhama durch die Schiffe der Pacifie Mail Steamship Company eine regelmäßige monatliche Verbindung besteht. Außerdem bestohen mehrere von Japanern mit japan. Kapital gegründete Dampfschiffahrtsgesellschaften für den Handelsverkehr längs der Küste und auf den größern Binnenwässern, wie dem See Biwako und dem Jodoflusse. Der Wert der erkus betrug 1882 im ganzen 29 403 000, der der? usfuhr 37 238000 Hens. J. hat zwei Ritterorden, den der aufgehenden Sonne, 1875, und den der Golddlume, 1876 gestiftet. Die Geschichte J.s beginnt mit dem J. 667 v. CEhr., wo Zin-mu-ten-wo, von dem noch unerwiesen ist, ob derselbe ein Eingeborener der japan. Inseln oder der Führer einer Schar von Auswanderern und Eroberern aus dem östlichen asiat. Festlande war, das Japanische Reich und einen Herrscherstamm, der bis in die Gegenwart hineinreicht, gründete. Die erste Grundlage des 47 geschah auf Nipon in der Landschaft Jamato. Mit dem ersten Tage des J. 660 v. Chr. beginnt auch die japan. Zeitrechnung. Der Stifter baute seinen ersten Palast, das Dairi, zu Kasiwabara an der Südostseite des Bergs Wanebi, breitete seine Herrschaft weiter aus, wurde polit. und religiöser Gesetzgeber der Japaner und starb 585 v. Chr. Seine Nachfolger, Mikado genannt, deren 122ster gegenwärtig den Thron von J. innehat, regierten lange Zeit als unumschränkte Herrscher und als höchste Priester des Sin-to. Nach dem MNippon-⸗ Kiv, der ältesten Chronik von J., kamen zuerst 33 v. Chr. Bewohner von Minana im südl. Korea nach J. Lebhafter und folgenreicher waren die Beziehungen beider Länder zueinander in dem für J. hochwichtigen Zeitabschnitt zwischen dem Ende des 2. und der letzten Hälfte des 6. Jahrh. unserer Zeitrechnung. Denn innerhalb dieser Periode, die mit den Kriegen der japan. Kaiserin Zin-Ko (192 —201 n. Chr.) Vadd Korea beginnt und mit der Einführung des Buddhismus (552) abschließt, ersen⸗ J. aus China durch Vermittelung von Korea seine Schrift (284) und alle Anfänge seiner spätern wissenschaftlichen und technischen Bildung. Die erste historisch festgestellte Beziehung zwischen China und J. fand erst zwischen 239—243 n. Chr. unter der Regierung des 16. Mikado, Woo-Zin (201—270), statt, wo die Beherrscher beider Reiche infolge des neuentstandenen Verhältnisses von Korea zu Japan einander Gesandtschaften zuschickten. Unter dem 12. Mikado, Kei-Ko (71—131 n. Chr.), wurden die bis dahin noch Kuma-osi genannten Bewohner der Insel Kiusiu und von 110 an auch die bis dahin noch selbständigen, den Namen Atsuma-Jebis führenden Stämme, wahrscheinlich Ainos, im Norden und Nordosten der Insel Nipon unterworfen. Dieselben empörten sich später (368 und 581), bis endlich Abe Hirafe, Feldherr des 38. Mikado, der Kaiserin Sai-mai (655— 668), sie von Nipon vertrieb und den nördl. Teil dieser Insel für immer dem Japanischen Reiche einverleibte. Dadurch, daß bei weiterer Ausbreitung und innerer Ausbildung des Reichs die 16 Provinzen kjapan. Kok) von den Mikados an ausgezeich— nete Personen, jungere Sprossen ihrer Familie oder andere Begünstigte als erbliche Lehne —.. wurden, gewann die Regierungsform allmäh ich den Charakter einer Feudalmonarchie. Die Träger dieser Lehne, Daimio, standen nämlich zu dem Mikado, als Reichsoberhaupt, fast in demselben Verhältnis von Abhängigkeit und Dienstpflichtigkeit wie die großen Vasallen von Frankreich und England im Mittelalter zu den Beherrschern dieser Länder. Nur 18 dieser alten und ursprünglichen Reichslehne bestanden noch, als 1867 die neue Verfassung in J. gegründet wurde. Die Vasallen führten häufig Krieg unter sich sowohl, als auch gegen den Mikado, um sich von der Lehnspflichtigkeit frei zu machen. In diesen Kriegen gelang es 1192 einem Feldherrn des Mikado, Jori-tomo, seine Ernennung zum Kronfeldherrn i-idai-Sgogun), die Erblichkeit dieser Würde in seiner Familie und einigen Anteil an der Regierung vom Mikado zu erlangen. Unter dem 91. Mikado, Kame-yama (1260 — 75), und dessen Nachfolger, Gosouda (1275—88), fanden 1274 und 1281 zwei erfolglose Expeditionen von Khoubilai-Chan, Kaiser von China, zur Unterwerfung J.s statt, welche Marco Polo (s. d.), der an dem Hofe Khoubilais lebte, veranlaßten, das in Europa noch gänzlich unbekannte J. unter dem Namen Zipangu (von dem chines. Je-pen-koué) dort bekannt zu machen. Die Verleihung der erblichen Sgogun-Würde an Jori-tomo wurde sowohl dadurch, daß die Sgogune fortwährend ihre Macht auf Kosten des Mikado zu erweitern strebten, als auch noch mehr dadurch, daß sie selbst in andern mächtigen Daimios Nebenbuhler und Prätendenten fanden, dem Reich sehr verderblich. Gegen Ende des 16. Jahrh. gelang es dem Tojodomi Fide-Josi, einem Mann von dunkler Herkunft, aber großer Tapferkeit und Staatsklugheit, der unter dem Namen Taiko oder Taiko-Sama Nationalheld der Japaner geworden ist, sich zu der Würde des Sgogun hinaufzuschwingen. Er starb während eines Kriegs mit Korea 1598 und hatte für seinen sechsjährigen Sohn Fide-Jori eine aus sechs der vornehmsten Daimios bestehende Regentschaft eingesetzt, mit Minamoto-no-Jiejasou, dem mächtigen Fürsten von Okasaki an ihrer Spitze. Nach Taikos Tode entbrannte der innere Krieg aufs neue, indem die meisten der Daimios sich der Oberherrschaft über sie, welche jetzt Jjejasou für Fide-Jori ausübte, wieder zu entziehen strebten. Jiejasou gelang es aber nicht nur, seine Macht über dieselben noch mehr auszubreiten und zu befestigen, sondern sie auch erfolgreich gegen Fide-Jori und dessen Anhänger zu gebrauchen. Er nötigte 1603 den 107. Mikado, Goyo-zei (15871612), ihn zum Sgogun zu ernennen, während an Fide-Jori nur die nächstfolgende Reichswürde, die eines Nai-Daizin, verliehen wurde. Mit Fide-Jori erlosch 1615 die von Taiko gegründete Sgogun-Linie. Jiejasou aber wurde so Meister aller Verhältnisse in J., daß er dem Reiche jene merkwürdige, in der Weltgeschichte einzig dastehende Verfassung geben konnte, die erst in der Revolution von 1867 ihr Ende fand. Die zweite Hälfte des 16. Jahrh. wurde für J. auch durch die Einführung des Christentums daselbst merkwürdig und folgenreich. Im J. 1543 wurden drei Portugiesen auf der Reise von Siam nach Macao nach der kleinen japan. Insel. Tanegasima, südlich von Kiusiu, verschlagen. Zwei von ihnen waren Fernan Mendez Pinto und Diego Zeimota. Sie sind die ersten Europäer, welche japan. Boden betreten haben. Im J. 1549 begab sich der berühmte Jesuit Franziskus Xaver (s. d.) nach J. und predigte daselbst in den verschiedensten Gegenden, selbst zu Miako, der Residenz des Mikado, das Christentum. Dasselbe hatte w1552, als Xaverius J. wieder verließ, bereits feste Wurzeln gefaßt. In den folgenden Jahrzehnten breitete es sich immer weiter aus. Einige der Vornehmsten unter don japan. Christen schickten sogar eine feierliche Gesandtschaft nach Madrid und Rom ab, die 1582 Nagasaki verließ, 1585 in Spanien ankam und von König Philipp II. mit größter Auszeichnung empfangen wurde. Von dort begab sie sich nach Rom, wo Gregor XIII. und dessen Nachfolger Sixtus V. sie gleichfalls auf die ehrenvollste Weise empfingen, und kehrte über Venedig, Mailand und Genua, wo sie sich wieder einschiffte, 1590 nach J. zurück, beoleitet von 17 Priestern der Gesellschaft Jesu. In J. hatten indessen Feindschaft und Erbitterung gegen das Christentum die Oberhand gewonnen. Schon Taiko hatte der weitern Verbreitung desselben entgegengewirkt; die blutige und grausame gänzliche Ausrottung der japan. Christen und die Vertreibung aller Portugiesen aus J. fand aber erst unter Jjejasou und dessen beiden Nachfolgern, Minamoto-no-Fide-Tada und Minamoto-no-Jje-Mitsu, 1613, 1622—29 und 1637—39 statt. Die Schlußscenen der Christenverfolgung bildeten die Erstürmung des Kastells von Simabara (12. April 1638) in der Landschaft Arima auf Kiusiu, in welches sich der Rest der japan. Christen zugleich mit einem Teil der in Aufstand gegen ihren Daimio geratenen Bevölkerung von Arima und der nahe gelegenen Insel Amakusa geworfen hatte. Auch wurden 60 Portugiesen, welche von Macao gekommen waren, um wieder Zulassung in J. zu erlangen, nachdem ihre Landsleute im Jahre vorher von Rarlte immer verbannt worden waren, auf dem Marktplatze von Nagasaki hingerichtet. Unnterdessen waren 1609 auch Holländer mit zwei Schiffen nach J. gekommen und hatten von Jjejasou unter höchst günstigen Bedingungen die Zulassung zu freiem Handel daselbst erhalten, so- wie die Erlaubnis, auf der Insel Firato an der Westküste von Kiusiu eine Faktorei aufzurichten. Infolge hiervon wurde der Handelsverkehr mit den Japanern für sie außerordentlich gewinngebend. Aber nach dem Tode von Jjejasou wurde der Freibrief vom 30. Aug. 1611 beschränkt, und 21. Mai 1641 wurden die Holländer gezwungen, ihre Faktorei auf Firato zu verlassen und die kleine Insel Desima bei Nagasaki (s. d.), welche 1637—39 letzter Aufenthalt der Portugiesen gewesen war, zu beziehen. Später wurde die Ausfuhr von edeln Metallen aus J. verboten und von 1790 an auch die des Kupfers auf 6000 Pikuls im Jahre beschränkt, sodaß die Vorteile der Holländer in J. nur sehr mäßige waren. Trotzdem hat aber ihre Faktorei . Desima, mit welchen lästigen Beschränkungen der persönlichen Freiheit der Aufenthalt daselbst auch für die Holländer verbunden war, bis in die Neuzeit fortbestanden. Auch mußten sie früher alle Jahre, seit 1790 aber nur alle vier Jahre, eine Reise nach Jedo zur überbringung von kontraktmäßig bestimmten abänet an den Sgogun unternehmen. Die Engländer, welche 1613 ebenfalls einen Handelskontrakt mit J. geschlossen und eine Faktorei auf Firato errichtet hatten, zogen dieselbe schon 1623 wieder ein, weil sie mit den Holländern nicht konkurrieren konnten. Die letztern waren von den europ. Völkern, die Chinesen aber, denen verstattet wurde, jährlich mit zehn Dschunken Nagasaki zu besuchen und für etwa eine Million Gulden an Waren einzuführen, von den asiat. Völkern die einzigen, mit denen J., wiewohl in sehr beschränkter Weise, von dem Beginn des 17. bis zur Mitte des 19. Jahrh. in Verbindung stand. Die von Minamoto-no-Jjejasou gegründete Staatseinrichtung, welche sein ½— Nachfolger, der Sgogun Minamoto-no-Jie-Mitsu, dadurch zum Abschluß brachte, daß er den Japanern, die bis dahin in Handels- und Schiffahrtsverkehr mit den meisten ostasiat. Reichen gestanden und als angeworbene Truppen sogar in der Armee der Holländisch-Ostindischen Kompagnie gedient hatten, bei alen Wechet verbot, ihr Vaterland zu verlassen, und allen Verkehr mit dem Auslande auf die Zulassung weniger Niederländer und Chinesen unter 40 drückenden Bedingungen beschränkte, war eine so eigentümliche, daß ihresgleichen in der Weltgeschichte nicht wiedergefunden wird. Ihr Hauptzweck war, sich selbst durchaus unverändert fortzuerhalten. Hierzu diente hauptsächlich das feste und unverrückbare Verhältnis, in welches alle Teile der japan. Staatsmaschine zueinander gebracht wurden, und ferner der als feste Richtschnur für die leitende Macht, d. h. die der Sgogune, angenommene Grundsatz, daß jedes von Jiesasou und dessen ersten Nachfolgern erlassene Gesetz für alle spätern Sgogune von bindender Kraft war. Haupt des Staats war noch immer der Mikado, obgleich die Zügel der Regierung sich nicht mehr in seinen Händen befanden. Selbst seinem mehr mittelbaren Einflusse als höchster Priester des Sin-to-Kultus wurde dadurch, daß Jiejasou den Buddhismus zur Staatsreligion erhob, ein Gegengewicht gegeben. Unsichtbar vor dem Volke und außer aller Gemeinschaft mit den Reichsvasallen, den Daimios, lebte der Mikado wie ein Gefangener in seinem weitläufigem Palast zu Miako, dem Dairi, allein umgeben von seinen 12 Frauen, von Priestern und den Beamten seiner Hof⸗ und Haushaltung. Um ihn fortwährend in seinem Thun und Treiben zu überwachen, namentlich alle Annäherung und jeden Verkehr zwischen ihm und den Daimios zu verhüten, war in seiner Nähe ein hoher Beamter des Sgogun mit dem Titel Ososidai angestellt. Die Gelder für die Aufrechthaltung eines sehr eigentümlichen, enorme Summen verschlingenden Hofstaats war der Sgogun verpflichtet, dem Mikado aus den Reichseinkünften zufließen zu lassen. Der Einfluß des letztern auf die Angetegenheiten des Reichs erstreckte sich kaum weiter als auf die oberste Leitung des Sin-to-Kultus und die Verleihung der höchsten Titel und titulären Würden, entweder aus eigenem Antriebe oder auf Anfrage dazu von dem Sgogun. Eigentliches Haupt der Staatsverwaltung war der Sgogun, oder Kubo, Kubo-Sama, Tenka-Sama, d. h. Herr des Reichs, und in letzterer Zeit, namentlich von den Nordamerikanern und Engländern, auch Taikon oder Taikoun genannt. In seinen Händen ruhten sowohl die Gesetzgebung als die Verwaltung und oberste Leitung aller innern Angelegenheiten des Reichs. Außerdem war er sowohl Chef des Heers und aller Verteidigungsmittel als auch höchster Gebieter über alle finanziellen Kräfte des Reichs. Seit Taiko und Jjeiasou hatte die Hofhaltung der Sgogune, deren Sitz das großartige Kastell zu Jedo war, einen entschieden kriegerischen Charakter beibehalten. Beschränkt wurde die Macht der Sgogune nicht nur durch ihre Beziehungen zu den Mikados, sondern auch noch ungleich mehr dadurch, daß die von einem Sgogun erlassenen Gesetze für alle seine spätern Nachfolger von bindender Kraft waren. Hierzu kamen noch die Vorschriften einer sehr entwickelten, alle Lebensverhältnisse berührenden, fast Gesetzeskraft besitzenden Hofetikette. Dem Sgogun stand ein Ministerkollegium oder Reichsrat (iapan. Go Lod·ji-oo) zur Seite, meistens sechs bis acht Mitglieder zählend. Sie waren Minister des Hauses, Staa aber im Namen ihres Herrn mit der ganzen & taatsverwaltung beauftragt, welche sie nach Departements unter sich verteilten. Zu ihrer Unterstützung dienten die sog. jüngern Reichsräte Gapan. O Waka-Tosijori), in der Regel gleichfalls sechs bis acht, welche eine Art von Souschefs der einzelnen Departements darstellten. Die Macht dieses Reichsrats war eine sehr große und nahm in dem Maße zu, als die Herrschergewalt der Sgogune aus den obenerwähnten Gründen beschränkter wurde. Minamoto-Jiejasou war der Stifter dieses Rats, zu dessen Mitgliedern er treuergebene Diener ernannte, denen er zügleich den Rang von Daimios der niedrigsten Klasse verlieh. Die Ernennung derselben geschah auch später durch den Sgogun, wiewohl auf Präsentation einer oder mehrerer Kandidaten durch den Ministerrat. Der Reichsrat besaß eine sehr umfassende Macht. Er überwachte den Sgogun, um bei demselben nicht die leiseste Regung zu polit. Neuerungen und Reformen aufkommen zu lassen, während zugleich jedes seiner Mitglieder durch alle übrigen fortwährend scharf beobachtet wurde. Derselbe hielt sich von dem wirklichen Zustande des Reichs bis in dessen fernste und innerste Winkel fortwährend genau unterrichtet, sowohl auf dem Wege regelmäßiger, offizieller Kenntnisgabe als auch noch mehr durch die Mitteilungen sehr zahlreicher, über das ganze Reich verbreiteter Spione (japan. O Metske). Die richterliche Macht war nicht von der Administration getrennt. Die Gesetze waren sehr kurz und bestimmt, auch einem jeden Japaner seit seiner frühesten Jugend wohlbekannt; die Jurisdiktion außerordentlich streng, aber unparteiisch. Auf die meisten Verbrechen stand Todesstrafe. Bei vornehmen Verbrechern fand das Haraliri (s. d.), d. h. das entweder freiwillige oder ihnen anbefohlene Wlden Doruehnne statt. Bei leichtern Vergehen wurden Vornehme auch in buddhistische Mönchsklöster gesteckt oder nach der östlich von Nipon gelegenen kleinen Insel Fatsisiu verbannt. Die provinzielle Regierung wurde in den fünf Kronlandschaften (japan. Golinai Kokf), welche Jjejasou sich und seinen Nachfolgern reserviert hatte, sowie in den sog. fünf kaiserl. Städten Jedo, Miako, Ohosakka, Sakai und Nagasaki und verschiedenen kleinern durch Gouverneure (japan. Go-Bugio) ausgeübt. Dieselben gehörten zur ersten und vornehmsten Klasse der Leibwächter des Sgogun. Für jeden dieser Orte wurden zwei Gouverneure ernannt, die sich, zu gegenseitiger Kontrolle, alle Monate, allein zu Nagasaki alle Jahre ablösten. Sie mußten ihre Frauen und Kinder als Unterpfänder für ihre Anhänglichkeit an den Sgogun stets in Jedo zurücklassen. Jedem von ihnen stand eine Anzahl niederer Beamten (japan. Go-Kuinin), die ebenfalls zur Leibwache des Sgogun gehörten, zur Seite. Mit Ausnahme der Krenlandschaften und sog. kaiserlichen Städte war das Reich in die Gebiete der Reichsvasallen (japan. Daimio) verteilt, deren Anzahl ursprünglich den 68 Landschaften (japan. Kokf) entsprach, in welche die acht großen Hauptprovinzen (japan. Do, d. h. Wege) geteilt wurden. Die Daimios hatten diese Landschaften als erbliche, ihnen von den Mikados erteilte Lehne inne. Es lag aber in dem Interesse von Taiko und Jijejasou, die Macht und den Einfluß dieser Daimios soviel wie möglich zu verringern und mit den ihnen abgenommenen Ländereien ihre Anhänger und Freunde zu belehnen. Daher kam es, daß die Zahl der Daimios während des letzten Sgogunats von 68 auf mehr als 250 gestiegen war, von denen nur noch 18 sog. Kokusio Daimio, d. h. in Besitz alter. ihren Vorfahren von den Mikados verliehener Reichslehne, waren. Alle übrigen waren Lehnsträger des Sgogun. Die Macht dieser Daimios beschränkte sich hauptsächlich auf die Ausführung der von dem Sgogun für das ganze Reich erlassenen allgemeinen Gesetze und Verordnungen. Ihre eigene Gesetzgebung bezog sich nur auf Gegenstände untergeordneter Art. Auch waren ihnen als Ratgeber und um zu verhüten, daß sie von ihrer Macht Mißbrauch machten, Beamte des Sgogun zugefügt, die für alle gesetzwidrigen Handlungen der Daimios der Regierung in Jedo mit ihrem Leben verantwortlich waren. Diese hatten das Recht, wenn der Daimio ihren Ermahnungen und der als weitere Folge hiervon von dem Reichsrat an ihn ergehenden Aufforderung, seine Würde niederzulegen, kein Gehör schenken möchte, denselben zu töten, in welchem Falle sie freilich selbst verpflichtet waren, sich nachträglich durch das Harakiri das Leben zu nehmen. Außer den direkten Abgaben an Geld und Naturalien, welche alle Daimios dem Sgogun jährlich als eine Art von Tribut (japan. Fassak) zu entrichten hatten, lagen ihnen noch verschiedene, aus dem Verhältnis ihrer 92. . deriun resultierende Dienstleistungen ob, z. B. der Unterhalt von Truppenkontingenten. Die Einkünfte des Sgogun bestanden in dem Ertrage der Kronlandschaften, sowie dem der fünf sog. Reichsstädte und den unter diesen stehenden kleinern, dem Fassak der Daimios, dem Ertrage der Minen und Bergwerke, sowie endlich dem überschusse aus dem Handel mit den Niederländern und Chinesen. Die Armee betrug 200000 Mann und bestand aus den Hatamoto genannten Leibwachen des Sgogun (80000 an der Zahl), und den Kontingenten der einzelnen Daimios. Nur die Befehlshaber und höhern Offiziere waren beritten. Mit den Hatamotos wurden eine Menge höherer und niederer Beamtenstellen besetzt. Eine Kriegsflotte bestand seit der Abschließung des Reichs bis 1854 in 8 nicht. In materieller Hinsicht war der Einfluß der neuen Verfassung glücklich. Während mehr als zwei Jahrhunderten herrschte vollkommene Ruhe und die Wohlfahrt des Landes sowie die Bevölkerung nahmen stetig zu. Letztere lernte, infolge ihrer Abschließung, aus den Erzeugnissen ihres eigenen Landes allen Anforderungen selbst eines hochentwickelten, feinern und gebildetern Lebensgenusses zu genügen. Die Gesamtmasse der jährlich von den Niederländern und Chinesen eingeführten ausländischen Gegenstände war zu unbedeutend und wurde absichtlich zu so unnatürlich hohen Preisen beim Verkauf letzter Hand aufgetrieben, daß nur die Allerreichsten und Vornehmsten sich damit in sehr geringer Menge versehen konnten. Außerdem wachte die Regierung zu Jedo fortwährend mit größter Strenge gegen die Einführung fremder Sitten, Gebräuche und Lebensbedürfnisse. Die durch das Abschließungssystem so sehr verminderten Beziehungen zu China hatten auch zur Folge, daß die geistige Kultur der Japaner, eine Tochter der chinesischen, sich immer mehr von dem typischen Formzwange der letztern emancipierte und einen mehr selbständigen und eigentümlichen, der ur⸗ ö sprünglichen, von jener der Chinesen durchaus abweichenden Geistesanlage der Japaner mehr entsprechenden Charakter gewann. Zu großer Vollkommenheit brachten es die Japanesen in der Fabrikation des Porzellans und der mannigfachsten ! größern und kleinern verlackten, teilweise mit Gold, Silber und Perlmutter eingelegten Gerätschaften. Ebenso berühmt sind ihre Metallarbeiten aller Art, von kolossalen, aus Kupfer gegossenen Buddhabildern und prachtvollen Bronzevasen jeglicher Größe und Gestalt bis zu den allerkleinsten, zierlich eiselierten und mit verschiedenen Metallen eingelegten Gegenständen der verschiedensten Art. In der Legierung von Metallen brachten sie es zur Meisterschaft und ihre Säbel sind von unvergleichlicher Härte, Schärfe und Politur. Ebensolche Meister wurden sie in dem Weben und Färben seidener Stoffe, von den allerschwersten Gold⸗ und Silberbrokaten bis zu leichtern Zeugen für täglichen Gebrauch; in der Bereitung unzähliger, für alle möglichen Zwecke dienender, häufig das Leder vertretender Papierarten u. s. w. Ihre xylographierten, häufig mit den naturgetreuesten, schön und korrekt gezeichneten Abbildungen, gleichfalls in Holzschnitt, versehenen Bücher übertreffen die chinesischen sehr an Schönheit. In ihren Schnitzwerken aus Holz, Elfenbein und Bambus zeigten sich, trotz ihrer naturalistischen Auffassung, Spuren wirklichen Kunstgefühls, wie auch häufig auf ihren Gemälden und Zeichnungen. Dem Land- und Ackerbau wurde im ganzen Reiche von der Regierung des Sgogun die größte Aufmerksamkeit und Aufmunterung zuteil und der Landbau erreichte eine außerordenkliche Vollkommenheit. Zur Verhütung von Hungersnot unterhielt die Regierung in allen Teilen des Reichs Reismagazine, welche zusammen den mittlern Ertrag einer reichlichen Jahresernte in sich faßten. Für die Erneuerung dieser Vorräte wurde stets gesorgt. Trat nun einmal Mißernte ein, was gerade bei Reis nicht selten stattfindet, so wurde der Reis aus den Regierungsmagazinen gegen einen mäßigen, den von günstigen Jahren kaum überschreitenden Marktpreis an die Bevölkerung verkauft. Ebenso war die Regierung in Jedo für die Aufrechthaltung des außerordentlich lebhaften innern Handelsverkehrs im ganzen Reiche fortwährend besorgt. Wege, Brücken, Gasthäuser jeder Art längs der erstern waren vortrefflich angelegt und unterhalten. Die große Heerstraße zwischen Miako und Jedo in der Landschaft Tokai-do ist ein Meisterstück von Schönheit und Zweckmäßigkeit. Infolge der strengen, überaus wachsamen Polizei und der unparteiischen, aber strengen Kriminalrechtspflege herrschte überall die vollkommenste Sicherheit der Person und des Eigentums. Auch die Stellung und das Verhältnis der verschiedenen Volksklassen zueinander war ein sehr wohlgeordnetes und darauf berechnet, alle Unzufriedenheit und innern Bewegungen zu verhüten. Die Bevölkerung zerfiel nämlich in bestimmte, aber keineswegs so schroff wie die ind. Kasten voneinander geschiedene Klassen: 1) die Daimios; 2) die Sei-mios, oder der auf sie folgende höhere Adel, welche aber gewöhnlich als unterste Rangklasse den Daimios zugezählt wurden, da auch sie sich im Besitz von Lehnen, wiewohl nur kleinern, befanden; 3) die Beamten, Offiziere und Soldaten; 4) die Priester des Sin-to und des Buddhismus; 5) Ärzte, Gelehrte, Künstler u. s. w., insofern sie nicht Beamte des Sgogun und der Daimios waren, wodurch sie höhern Rang und das Recht, zwei Säbel zu tragen, erhielten; 6) die Kaufleute; 7) die Landbauer; 8) Schiffer, Fischer, Handwerker, Arbeitsleute u. s. w. Alle diese verschiedenen Klassen hatten ihre bestimmten Rechte und jede von ihnen war gegen Unterdrückung durch eine höhere geschützt. Auch war der übergan dern in eine höhere Klasse, persönlicher Verdienste wegen, durchaus nicht selten, und eheliche Verbindungen zwischen Personen höherer und niederer Klassen fanden statt. In der Regel ging das Amt, der Erwerbszweig und die Lebens Vaters auf den Sohn üher. Außerhalb des Verkehrs mit der übrigen Bevölkerung und mit ihr in keiner Gemeinschaft des Feuers und Wassers v stehend, als «unreinv verachtet und gemieden, waren die Jeta oder Jetori, eine Art von Paria, welche sich mit dem Abdecken des gefallenen Viehs, der Lederbereitung u. s. w. beschäftigten. Aber auch sie hatten * Rechte, und ihr Haupt wurde selbst an dem Neujiahrstage in Dulen zu zugelassen, um diesem e dalen zu überreichen. Aber die Verfassung hatte auch sehr große Schattenseiten. Die vorgeschriebene Beobachtung einer Menge nahm den besten Teil der Zeit weg und machte die Gesinnung selbst mehr und mehr kleinlich. Bei aller Geschäftigteit und unermüdlichem Fleiße der Japaner zeigte sich nirgends höheres Streben, Ehrgeiz und hierdurch geleitete Thätigkeit. Noch nachteiliger, ja in hohem Grade entsittlichend, wirkte die Regierung auf die Gesinnung des Volks durch das tausendgliederige, über das ganze Land verbreitete Spioniersystem. Sie bediente sich desselben als eines Hauptmittels, um von allem, was selbst im Innersten der Familien geschah, unterrichtet zu bleiben. Hiervon aber waren M wohn im gegenseitigen Verkehr selbst nahestehender Personen, übertriebene äußere Höflichkeit, Augendienerei, Falschheit und Unzuverlässigkeit die unausbleiblichen Folgen. Auch ben den Hang der Japaner zu sinnlichen Ausschweifungen zu ihren Absichten. Aus diesem Grunde waren das Bordellwesen und die öffentliche Prostitution für die Regierung eine Sache von größter Wichtigkeit, ausgebreiteter als in irgend einem andern Lande und eigentümlich org gehörenden Anstalten bildeten lichen Vergnügungsorte der Japaner, und ihr Besuch war mit keiner Schande verbunden. Die Regierung begünstigte und besch vortreffliches Mittel zur Beobachtung und überwachung eines großen Teils der Bevölkerung. Die Regierung des Sgogun hatte bis zur Mitte des 19. Jahrh. alle Ansuchen auswärtiger Maächte, um mit J. in Handels⸗ und Freundschaftsbeziehungen zu treten, mit rücksichtslosester Konsequenz zurückgewiesen. Die Engländer, welche 1674 nach J. kamen, um ihre frühe aufgegebenen Handelsverbindungen mit diesem Lande wieder anzuknüpfen, wurden abgewiesen. Letzteres widerfuhr auch den russ. Gesandten Laxman 1782 und Resanow, de 1804 bis 19. April 1805, ohne in der Bai von Nagasaki aufhielt. Ebenso erfolglos blieben neuere Versuche der Engländer 1803 und 1811 und gleichfalls die Sendungen eines franz. Geschwaders nach J. unter Admiral Cecille, sowie eines nordamerikanischen unter Commodore Biddle, beide 1846. Dessenungeachtet aber war seit der Erwerbung von Californien durch Nordamerika und dem En tehen von Santeilweisen Offenstellung von Friedens von Nanking 1842 und der großen Zunahme des Walfischfangs, am don iape . engl. und nordamerik. —½ in den japan. Meeren, welche dieselben zu sehr befahrenen gemacht hatte, mit vieler Sicherheit anzunehmen, daß die Regierung zu Jedo sehr bald nicht mehr im Stande sein würde, das System der Abschließung von der Außenwelt aufrecht zu erhalten. Den Nordamerikanern war es vorbehalten, durch eine aus 12 Kriegsschiffen batene und von Commodore Perry ebenso einsichtsvoll als energisch geleitete Expedition, welche 8. Juli 1853 in der Bai von Jedo erschien, die verschlossenen Pforten des Japanischen Reichs zu öffnen. Am 31. März 1854 wurde zu Kanagawa ein Friedens⸗ und Freundschaftsvertrag zwischen J. und Nordamerika geschlossen, dessen Ratifikationen 21. Febr. 1855 zu Simoda ausgewechselt wurden. Die amerik. Schiffe erhielten Zugang zu Simoda auf Nipon und Hakodate auf Jesso. Ein von den Engländern 14. Okt. 1854 zu Nagasaki durch Admiral Stirling den Japanern abgedrungener und 9. Okt. 1855 ratifizierter Vertrag öffnete denselben außer den genannten Häfen auch noch Nagasali. Dieselben Häfen wurden auch den Russen unter Admiral Putjatin in einem 7. Febr. 1855 zu Nagasaki geschlossenen und 7. Dez. 1856 ratifizierten Handels⸗ und Grenzvertrage offen gestellt. J. entsagte hierbei — Ansprüchen auf die Kurilen nördlich von Urup. Den erwähnten Verträgen folgten bald nachher neue, und zwar mit Nordamerika 17. Mai 1857, ratifiziert zu Washington 30. Mai 1858; mit den Niederländern, die schon durch einen Handelsvertrag vom 30. Jan. 1856 aus ihrem frühern Verhältnis auf der Insel Desima herausgetreten waren und gleiche Freiheiten wie Amerika, Rußland und England erhalten hatten, 23. Aug. 1856, 16. Okt. 1857 und 18. Aug. 1858; mit England unter Lord Elgin 27. Aug. 1858; mit Frankreich unter Baron Gros 9. Okt. 1858, ratifiziert 22. Sept. 1859. Den Vertragsmächten wurden vom 1. Jan. 1859 an die Häfen Hakodate, Nagasaki und Kanagawa, vom 1. Jan. 1860 an Niegata und ein anderer Hafen an der Westküste von Nipon, vom 1. Jan. 1863 an auch Hiogo offen gestellt. Den Ausländern ward erlaubt, an den genannten Orten Grundbesitz zu erwerben, Häuser und Kirchen zu bauen, ihre Religionsgebräuche auszuüben, auch vom 1. Jan. 1862 an sich des Handels wegen in — niederzulassen. Ihre Gesandten und Konsuln sollten das Innere des Landes bereisen können. Von der Einfuhr ward nur Opium, von der Ausfuhr nur gemünztes Kupfer ausgeschlossen. Unter gleichen Bedingungen schlossen auch Portugal 1860 und Preußen durch Graf Eulenburg für sich und den Zollverein 24. Jan. 1861 und die Schweiz 6. Febr. 1864 Handelsverträge mit J. Spätere Handelsverträge schloß J. mit Belgien 1866, mit Schweden und Norwegen 1868, mit dem Norddeutschen Bunde 1868, mit Osterreich-Ungarn 1869, sowie später auch noch mit den Sandwichinseln und China. Mit dem Abschluß schon von den ersten dieser Handels⸗ und Freundschaftsverträge mit dem Auslande hörte auch das von dem dritten Sgogun der letzten Dynastie derselben, Minamoto-no-Jie-Mitsu, für die Japaner erlassene Verbot, ihr Vaterland zu verlassen, auf. Schon 1860 besuchte eine Gesandtschaft des Sgogun Nordamerika und eine zweite 1862 die Weltausstellung in London und mehrere europ. Höfe. Von dem auf diese Weise gänzlich veränderten Verhältnis des Japanischen Reichs zu dem Auslande war aber die Erschütterung und hierauf der Umsturz des Sgogunates die unvermeidliche Folge. Zugleich aber trat auch, bei der roßen Befähigung der Japaner für die Aufnahme ur sie ein. Denn alle Quellen moderner europ. Wissenschaft, Kunst und Industrie standen ihnen mit einem male offen. Als Perry zuerst 1853 der Regierung zu Jedo den Handelsvertrag abnötigte, war seit 17 Jahren Minamoto⸗-no-Jiejosi Sgogun, ein verständiger und wohlgesinnter Fürst. Derselbe wurde, weil er seine Zustimmung zu dem Vertrage mit Nordamerika gegeben hatte, auf Anstiften der konservativen Partei entweder ermordet oder aber, wie andere meinen, zum Selbstmord durch Bauch— aufschneiden genötigt. Ihm folgte sein minderjähriger Sohn, Minamoto-no-Jjesada, unter der Vormundschaft des Regenten (japan. Gotairo) Jje-Kamon-no-Kami. Hauptvertreter des Konservativismus und der feindlichen Gesinnung gegen die Regierung war der Daimio von Mito. Auf ihn lenkte sich ein starker Verdacht, daß er, um das Sgogunat an sich zu bringen, Jjesada vergiftet habe, als dieser 1857 plötzlich ohne Thronerben starb. Nach der von Jjejasou getroffenen Bestim— mung mußte nämlich, im Fall, daß ein Sgogun starb, ohne natürliche Nachfolger zu hinterlassen, das Sgogunat auf die dem Hause Minamoto nahe verwandten Daimios von Mito, Kidjou und Owari übergehen. Der Regent Jje-Kamon⸗-no-Kami setzte aber durch, daß der Daimio von Kidjou zum Sgo-⸗ un ernannt, der von Mito seiner Würden und Rechte entsetzt, dagegen der Sohn desselben zum Sgogun bestimmt wurde, im Fall daß der neuerwählte, damals ebenfalls noch minderjährige Sgogun Minamoto-Jje-Motsi ohne Erben sterben würde. Dieses letztere fand 19. Sept. 1866 statt und nun folgte in dem Sgogunate unter dem Namen Hitotsubashi oder Stotsbashi der erwählte Sohn des Fürsten von Mito. Der Regent Kamonno-Kami war schon 24. März 1860 auf Anstiften des letztern ermordet und dieser selbst von einem nahen Verwandten des Regenten 1861 aus Rache erschlagen worden. Bei der eigentümlichen Einrichtung der japan. Staatsmaschine konnte es nicht fehlen, daß die Veränderung, welche sie durch die Offenstellung der Häfen und die Zulassung der Ausländer in J. erlitten hatte, die Macht des Sgogun in ihren Grundfesten erschütterte. Sehr bald machten sich der Regierung zu Jedo feindliche Parteien mehr und mehr geltend, an deren Spitze die mächtigern der Daimios standen. Ein Teil von ihnen, hauptsächlich im Süden des Reichs, namentlich auf den Inseln Kiusiu und Sikok'f, näherten sich mehr und mehr dem Mikado als ihrem ursprünglichen Lehnsherrn, indem sie die Offenstellung des Reichs durch die Regierung in Jedo für einen willkürlichen Eingriff in die Reichsverfassung erklärten, wodurch das Sgogunat sich selbst seiner Rechtsstellung beraubt habe. Sie hofften durch den Sturz desselben zu ihrer frühern größern Selbständigkeit zurückzugelangen. Der Fremdenhaß, von diesen Daimios eschürt, fand seinen Ausdruck in einer Reihe von Mordthaten, deren erstere hauptsächlich von dem Fürsten von Mito ausgingen. Opfer hiervon waren zuerst ein Offizier, ein Beamter und ein ner der franz. und ein Dolmetscher der engl. Gesandtschaft und wenig später (1860) zwei holländ. Schiffskavitäne. Am Abend des 15. Jan. 1861 wurde Heusken, Sekretär und Dolmetscher der nordamerik. Gesandtschaft, in einer Straße von Jedo erschlagen, und 6. Juli 1861 fand daselbst ein nächtlicher Anfall auf die Wohnung des engl. Gesandten, Sir Rutherford Alcock, statt, bei welcher Gelegenheit derselbe, sowie zwei seiner Gesandtschaftssekretäre verwundet wurden. Am 14. Sept. 1862 wurden die Engländer Lenox Richardson, (Clarke, Marshall und Mrs. Borodaile auf einem Spazierritte zwischen Kanagawa und Kawasaki in der Nähe von Jokuhama angegriffen und Richardson erschlagen. Die Stellung der Europäer in J. wurde immer unsicherer und bedenklicher. Hierzu trug wesentlich die zunehmende Schwäche der zwischen den Parteien schwankenden Regierung des Sgogun bei. Die von ihr zum Zwecke des Schutzes und der Sicherheit der Ausländer erlassenen Befehle wurden nicht nur von den den Fremden feindlichen Daimios wenig beachtet, sondern aus ihrer eigenen Haltung ging auch unzweideutig hervor, daß sie es mit den mit dem Auslande geschlossenen Handels⸗ und reundschaftsverträgen keineswegs aufrichtig meine. Im März 1863 verlangte Graf Russell, daß der engl. Gesandte bei dem Sgogun darauf andringen solle, daß die Regierung desselben wegen des Anfalls auf die engl. Gesandtschaftswohnung Abbitte und zugleich einen Schadenersatz von 440 600 Doll. leiste, den Erben von Lenox Richardson wegen der Ermordung desselben aber 170000 Doll. auszahle und zugleich den Daimio Shimadsu, der die Veranlassung dazu gegeben, hinrichten lasse. Der ersten Hälfte von der Forderung des engl. Ministeriums konnte die Regierung entsprechen, die Hinrichtung von Shimadsu aber war ihr unmöglich, da der letztere sich bei seinem mächtigen Pflegesohn und Verwandten, dem Daimio von Satsuma, aufhielt und dieser die Auslieferung seines Verwandten verweigerte. Am 24. Juni zeigte der Reichsrat den europ. Gesandten und Konsuln an, der Sgogun habe von dem Mikado, dem eigentlichen Gebieter über J., die Weisung erhalten, die den Lenrerer geöffneten Häfen wieder zu schließen. Die Vertreter des Auslandes gaben aber nicht nach. Der engl. Admiral Kuper begab sich im August desselben Jahres vor Kagosima, der stark befestigten und gut verteidigten Hauptstadt des Fürsten von Satsuma, mußte aber bald, ohne großen Schaden angerichtet zu haben, wieder von dort zurückkehren. Die Auslieferung von Shimadsu unterblieb, dagegen aber bezahlte Satsuma später die von ihm für die Erben von Richardson verlangten 170000 Doll. Im folgenden Jahre wurden von dem Daimio von Nagato in der Straße von Simonoseki, zwischen Kiusiu und Nipon, Feindseligkeiten gegen europ. Schiffe verübt. Infolge hiervon rückte im Sept. 1864 ein aus engl., franz, holländ. und nordamerik. Schiffen bestehendes Geschwader unter dem engl. Admiral Kuper vor Simonoseki, zerstörte die Festungswerke daselbst, führte sämtliche Kanonen fort und zwang den Fürsten von Nagato, die Straße von Simonoseki für alle Zeiten offen zu stellen und mehrere Millionen Kriegsentschädigung zu zahlen. Hierauf begaben sich die Repräsentanten der vier Mächte mit der Flotte vor Jedo, wo sie, nach einer Konserenz mit dem Reichsrate (5. und 6. Okt.), erwirkten, daß die Regierung des Sgogun die Garantie für die von dem Fürsten von Nagato u zahlende Kontribution übernahm, ihn seiner ürden entsetzte, den fremden Gesandten das Recht zugestand, sich in Jedo aufzuhalten, und sich zugleich verpflichtete, den Mikado zur Anerkennung der von dem Sgogun mit den fremden Mächten geschlossenen Verträge zu bewegen. Bald nachher, 21. Nov. 1864, wurden zu Kamakura wieder zwei engl. Offiziere ermordet, und 21. April 1865 beschloß die Regie— rung des Sgogun in Üübereinstimmung mit dem Mikado, daß alle Angehörige der Staaten, zwischen denen und J. keine Verträge stattfänden, aus dem Lande entfernt werden sollten. Die Machtlosigkeit und Unzuverlässigkeit der Regierung zu Jedo wurde von Tag zu Tag deutlicher, in gleichem Maße aber erstarkte das Ansehen und die Macht des Mikado dadurch, daß sich die mächtigern Daimios von Kiusiu, Sikok'f und dem südl. Ripon immer fester an ihn anschlossen. Jetzt entstand in J. ein Bürgerkrieg. Der Fürst von Nagato stand mit einer Anzahl anderer Daimios, unter ihnen auch Satsuma, gegen den Sgogun auf. Dieser anfangs für den Sgogun unglückliche, später aber günstigere Krieg dauerte bis Ende 1867. Am 19. Sept. 1866 starb der Sgogun Minamoto ⸗Jie-Motsi und ihm folgte Stotsbashi oder Hitotsubashi, der Sohn des Fürsten von Mito, ein kluger, ener-Lertehr freisinniger und für den unbeschränkten erkehr mit dem Auslande gestimmter Mann. Zuerst schickte er einen Gesandten nach Petersburg, um mit der russ. Regierung ein Übereinkommen hinsichtlich der Rußland und J. gemeinschaftlich gehörenden Insel Sachalin zu treffen, wodurch wischen den Unterthanen beider Länder häufig sattündende Zwistigkeiten wegfielen. Es kam zu einem vorläufigen Vertrag, der 1875 dadurch, daß J. seiner Ansprüche auf Sachalin entsagte und hiergegen die russ. Kurilen erhielt, seinen festen Abschluß erhielt. Alsdann trachtete er die mit den fremden Mächten geschlossenen Verträge vollständig zur Ausführung zu bringen und namentlich den Mikado zu bewegen, 1. Jan. 1868 den Hafen von Hiogo und die Stadt Ohosakka dem fremden Verlehr zu öffnen. Letzteres fand, zugleich mit der Offenstellung des Hafens von Jedo, auch 29. Jan. 1868 statt. Inzwischen war 3. Febr. 1867 zu Miako der Mikado Komei-ten-no gestorben und sein 17ähriger Sohn Mutsou-Hito als 122. Mikado seit dem Stifter des Reichs ihm nachgefolgt. Das erste Geschäft desselben war die Beilegung des Streites zwischen dem Sgogun und dem Daimio von Tiosjou-Nagato und den andern, diesem verbündeten Fürsten. Als bei einer Zusammenkunft von Daimios mit dem Mikado die Abschaffung des Sgogunates zur Sprache kam, erklärte Stotsbashi, dem kurz vorher, 18. Okt. 1867, der Mikado den höchsten Ehrentitel, Kubo-Samo, verliehen hatte, sich 8. Nov. bereit, die Reichsregierung niederzulegen. Der Mikado nahm die Abdankung nicht an, berief aber eine Versammlung der Daimios zur Anderung der Verfassung nach Miako, an welcher jedoch die des Nordens und Ostens von Nipon unter dem Vorgeben, daß sie mit der bestehenden Versassung zufrieden seien, teilzunehmen verweigerten. Stotsbashi erließ 17. Nov. eine Proklamation, worin er erklärte, daß die veränderten Beziehungen des Staats zum Auslande eine einheitliche Regierung, und zwar die des Mikado allein, notwendig machten, und daß für die Feststellung einer neuen Reichsverfassung ein beschließender Rat berufen werden müßte. Im Dez. 1867 wurden die Vertreter des Auslandes, welche sich zu Ohosakka in der Nähe des Sgogun befanden, von dem Zurücktritt desselben und daß der Mikado fortan alleiniger Herrscher in J. sei, unterrichtet. Stotsbashi aber hatte sich bei der Niederlegung des Sgogunats nicht auch schon gleichzeitig aller faktischen Macht entäußert, da er selbst den übergang des Reichs zu einer neuen Verfassung leiten wollte. Die ihm feindlichen Daimios, namentlich Satsuma, wußten aber den Mikado zu bewegen, das Sgogunat für abgeschafft und Stotsbashi aller seiner Amter, Würden und Titel verlustig zu erklären. Hierauf begab sich Stotsbashi mit gegen 30 000 Mann Truppen von Ohosakka nach Miako, um die ihm feindlichen Daimios von dort zu vertreiben und wieder Herr der Situation zu werden. Bei Fushimi, halben Wegs zwischen beiden Städten, kam es 26. Jan. 1868 zu einer dreitägigen Schlacht zwischen ihm und den Daimios von Satsuma und Nagato, in der die letztern Sieger waren. In einem fast gleichzeitigen Seegefecht vor Jokuhama aber unterlagen die Schisse von Satsuma. Stotsbafhi zog sich von Fushimi nach Ohosakka zurück wo er sich 30. Jan. nach Jedo einschiffte, um sich daselbst in das buddhistische Kloster Oujeno zurückzuziehen. Die Anhänger des Mikado verfolgten die von Stotsbashi, rückten in Ohosakka ein, sprengten das Schloß des Sgogun in die Luft, legten einen Teil der Stadt in Asche und rückten dann nach Hiogo vor. Bei ihrem Einzug daselbst, 4. Febr., fielen Schüsse auf das Zollamtsgebäude, den Aufenthalt der europ. Gesandten, und verwundeten drei Europäer. Die Japaner wurden aber durch die amerik., engl. und franz. Wachtmannschaften, denen sich bald nachher die Matrosen und Seesoldaten der vor Hiogo liegenden Kriegsschiffe anschlossen, in die Flucht geschlagen. Der Mikado ließ den Vertretern des Auslandes eine Entschuldigung hierfür machen, versprach den Ausländern seinen Schutz sowie Aufrechthaltung ihrer Verträge mit dem Sgogun und lud die Gesandten ein, sich nach Ohosakka zurückzubegeben. Der Offizier, der eigenmächtig den Befehl zum Schießen auf das Gesandtschaftsgebäude gegeben, wurde zum Tode verurteilt. Dessenungeachtet aber fand schon 8. März wieder ein Angriff auf die Bemannung einer Dampfschaluppe des franz. Kriegs-⸗ schiffs Dupleix statt, wobei 10 Franzosen getötet wurden. Die Hinrichtung der bei dem Angriff auf die Schaluppe am meisten beteiligten 11 Japaner schon am 16. März gewährte hierfür vollständige Genugthuung. Der Mikado legte überhaupt mehr und mehr das Bestreben an den Tag, die Beziehungen zwischen J. und dem Auslande zu befesti— gen. Der 23. März war zu dem ersten Empfange des franz., engl. und niederländ. Gesandten bei dem Mikado zu Miako bestimmt. Die von Preußen, Italien und Nordamerika, welche sich von Hiogo nach Jokuhama begeben hatten, sollten nach ihrer Rückkehr von dort von ihm empfangen werden. Aber nur der franz. Gesandte, Leon Roches, hatte den 23. Audienz. Denn als der engl. Gesandte, Sir Harry Parkes, sich nach dem Palast des Mikado begab, geschah auf ihn und seine Eskorte ein Angriff durch mehrere Japaner, wodurch 12 Menschen und 4 Pferde verwundet wurden. Die Angreifer wurden aber ohne Mühe unschädlich ber macht. Die Audienz von Parkes konnte infolge hiervon erst 26. März stattfinden. Der Mikado versprach strenge Bestrafung der Schuldigen, Schadlosstellung der Verwundeten und die Verhütung ähnlicher Angriffe für die Zukunft durch Androhung der schwersten Strafen. Die Hauptschuldigen wurden hingerichtet, die Verwundeten entschädigt. Mit dem Zurückzuge von Stotsbashi nach Oujeno war aber der Bürgerkrieg nicht beendigt. Er gewann jetzt erst größere Ausdehnung. An die Spitze der den südl. Daimios und dem Mikado feindlichen Fürsten der Nordprovinzen stellte sich ein Bruder von Stotsbashi sowie der Daimio Aidsen. Dieser schlug die Truppen des Mikado 10., 17., 22. Mai in der Nähe von Jedo; 2. Juni ward ein Oheim des Mikado, der zu den eifrigsten Gegnern von Stotsbashi gehörte, in Jedo ermordet. Auch der Oberpriester von Miako trat gegen den Mikado auf. Am 4. Juli machten die Truppen des Mikado einen Anfall auf Jedo, wurden zurückgeschlagen, waren aber am folgenden Tage glücklicher. Bei dieser Gelegenheit ging die Hälfte der Stadt in Flammen auf. Der Bürgerkrieg, von dem indessen die in den Vertragsstädten weilenden Fremden nur indirekt berührt wurden, dauerte unter wechselndem Glück fort und fand seinen Abschluß hauptsächlich dadurch, daß sich 6. Nov. 1868 Aidsen, Sendai und andere mächtige Daimios des Nordens dem Mikado unterwarfen, während die Zahl der Anhänger von Satsuma sich fortwährend verminderte und derselbe sich endlich in seine Provinz zurückziehen mußte. Im Dezember war der Mikado im Besitz voller Herrschermacht. Am 2. Dez. hielt er seinen Einzug in Jedo und 13. Febr. 1869 wurden in öffentlicher Audienz die fremden Gesandten von ihm empfangen, die während des Bürgerkriegs eine neutrale Stellung eingenommen hatten. Damit begann aber für J. eine so gänzliche und so schnell fortschreitende Umgestaltung seiner sämtlichen Staats- und Bildungsverhältnisse, wie die Weltgeschichte kein zweites Beispiel darbietet. An der Spitze dieser immer weiter eilenden Fortschrittsbewegung steht der jugendliche Mikado Mutsu-Hito (geb. 3. Nov. 1851), sie mit ebenso vieler Klugheit als Kraft und Konsequenz leitend, dem zur Seite sich eine Anzahl gleichgesinnter höchster Beamten befindet, die entweder ihre Bildung in europ. Ländern oder Nordamerika genossen oder doch diese Länder bereist und das spezifische Wesen der europ. Kultur der Gegenwart, ihre Wirkung und Ausstrahlung nach allen Seiten hin, durch eigene Anschauung kennen gelernt und begriffen haben. Die wichtigste der sich rasch nachfolgenden Reformen war die Aufhebung des Verhältnisses der Daimios als erblicher Lehnstrüger des Mikado zu dem Reiche. Diese Maßregel, welche J. aus einem Feudalstaate in eine absolute, später sich zu einer konstitutionellen gestaltenden Monarchie umschuf, wurde durch den Mikado mittels einer Berufung sämtlicher Daimios nach Jedo behufs gemeinsamer Beratung über die Angelegenheiten des Reichs eineleitet. Wegen Rangstreitigkeiten teilten sich die Daimios in eine höhere und eine niedere Kammer, von denen die letztere 18. April, die erste 3. Juli tagte. In dieser wurde die Wiedererhebung des Kultus zur Staatsreligion, die Abschaffung der Daimiowürde, die Ernennung der Daimios zu erblichen Gouverneuren der Landschaften, welche sie als Lehn besessen und jetzt wieder an den Mikado zurückgegeben hatten, die Verschmelzung des territorialen Adels, der Daimios, mit dem Hofadel des Mikado, den Kuges, zu einem gemeinschaftlichen, Kuazoku genannten, beschlossen. Hiervon wurden die fremden Gesandten 23. Sept. 1869 in Kenntnis gesetzt. Die Ernennung der Daimios zu erblichen Gouverneuren der früher von ihnen als Lehn innegehabten Landschaften hatte dieselben, wiewohl unter anderm Namen, doch faktisch fortbestehen lassen. Der Sache selbst wurde erst 29. Aug. 1871 von dem Mikado, an den sich in letzter Zeit die Fürsten Satsuma, Tjosjou-Nagato, Fizen, Tosa und Kaga fester angeschlossen hatten, —— einen Staatsstreich ein Ende gemacht. Den Daimios wurde befohlen, sich von Ende Oktober an als einfache Privatleute in Jedo niederzulassen, unter Zusicherung eines Zehnteils ihrer frühern Landeseinkünfte. Ihre frühern Lehne wurden eingezogen und durch Regierungsbeamte verwaltet. Jedermann sollte in Zukunft zu Staatsämtern zugelassen werden können und die Wahl zu den höchsten Stellen nur durch Kenntnisse und Geschicklichkeit, nicht aber durch vornehme Geburt bedingt werden. Eumann schloß sich, ebenfalls 1871, eine neue Einteilung des Reichs in drei Städte (Fou), Jedo, Miako und Ohosakka, und 44 Arrondissements (Ken). Jedo erhielt den offiziellen Namen Tokio, d. h. Hauptstadt des Ostens, Miako wieder seinen alten, Kioto, oder Hauptstadt des Westens. Tokio wurde Residenz und das Schloß des Sgoguns daselbst Wohnsitz des Mikado. Die Insel Jesso mit den Kurilen bildet ein besonderes Arrondissement unter dem Namen Hokkaido und dasselbe ist der Fall mit den unter einem von dem Mikado ernannten Vizekönig (japan. Wo) stehenden Liu-Kius. Beide letztern Kens sind der Kommission für die Kolonien (japan. Kai-ta-kou-shi) untergeordnet. An der Spitze der übrigen Kens stehen ein Präfekt oder Präsident (japan. Rei) und ein Unterpräfekt (Gon-Rei) mit einem ersten Rate (San-ji) und einem zweiten Gon-San-ji), während unter diesen Beamten ein Ten-ji und Gon-ten ⸗ si den einzelnen provinzialen Verwaltungszweigen vorstehen. In den drei Städten stehen ein Gouverneur (Chi-ji), ein Untergouverneur (Gon-Chi-ji) an der Spitze der Verwaltung. Die übrigen höchsten Beamten sind dieselben wie in den Kens. An der Spitze der Staatsgeschäfte steht das Daidjokan (Staatsrat) mit drei Präsidenten und elf Räten (Sangi), von denen die meisten zugleich Chefs von Ministerien sind. Die Ministerien belaufen sich auf elf, nämlich das Ministerium des Auswärtigen, des Innern, der Finanzen, des Kriegs, der Marine, des Unterrichts, für Landwirtschaft und Handel, der öffentlichen Arbeiten, der Justiz, des kaiserl. Hauses und das der Posten. Alle diese Ministerien sind, soweit es die lokalen Verhältnisse erlauben, den in Europa nachgebildet. Außerdem besteht das Genroin (Senat), gegenwärtig aus 32 Mitgliedern, meist ehemaligen höhern Beamten zusammengesetzt, ferner das Sansiin (conseil d'état), 11 Räte und 21 Assessoren. Oberster Gerichtshof ist das Taischinin, aus 19 Richtern der obern Klassen gebildet. Die früher barbarische und unerbittlich strenge Kriminaljustiz ist bedeutend gemildert worden. Das Polizeiwesen wurde 1872 nach dem Muster des englischen von d Jontin Rice umgeformt. Statt der frühern, aus den ontingenten der Daimios und den Truppen des ; Sgogun bestehenden Heeresmacht wurde eine stehende [l Armee aus Infanterie, Kavallerie, Artillerie und Geniesoldaten und eine Kriegsflotte geschaffen. Andere wichtige Neuerungen sind die Einrichtung. eines Generalpostamts (1873), um die überseeische Post von J. aus selbst zu leiten; die Einführung der europ. Gregorianischen Zeitrechnung, indem der 1. Jan. 1873 zum 1. Jan. des J. 2533 seit der Stiftung des Reichs kreiert und die Einteilung des Jahres in 12 Monate, 52 Wochen und jede Woche in 7 Tage geteilt wurde; die Einführung des nordamerik. Münzsystems (18717, die Gründung von Bankinstituten nach europ. Muster, von Assekuranzgesellschaften u. s. w. Auch entstanden Eisenbahnen und Telegraphenverbindungen. Im Widerspruch mit dem so äußerst regen Bestreben der Regierung des Mikado, die Kultur des Westens in J. einzubürgern, steht ihre fortdauernde Abneigung gegen das Christentum. Den Fremden wurde die freie Ausübung desselben erlaubt, der übertritt zu ihm den Japanern aber verboten. Als bald nach der Offenstellung der japan. Häfen sich auf Kiusiu, namentlich in der Nähe von Nagasaki, durch die Thätigkeit französischer kath. Missionare christl. Gemeinden bildeten und die Zahl der Neugetauften täglich zunahm, ließ die Regierung 16. Juli 1867 170 japan. Christen in das Gefängnis werfen, verurteilte 1868 4100 zur Deportation und erließ im Jan. 1870 neue geschärfte Befehle gegen den Übertritt zum Christentum, indem zugleich 3000 Christen in die verschiedenen Provinzen verteilt wurden. Erst 1873 gab die Regierung dem fortgesetzten energischen Andringen der Vertreter des Auslandes nach und versprach 21. Febr., fortan von allen Verfolgungen der japan. Christen abstehen zu wollen. Auch der Buddhismus wird jetzt, als nicht ursprüngliche und nationale Religion, nur noch geduldet. Seine zahlreiche Geistlichkeit verarmt und seine prachtvollen und reichgeschmücklen Tempel verfallen zusehends. Eine beträchtliche Anzahl metallener Buddhastatuen und kolossaler kunstreich gegossener Glocken, dem Gewicht nach viele Centner, sind aus den Buddhistentempeln und Klöstern als altes Kupfer nach England und Nordamerika verkauft worden. Auch erließ die Regierung Gesetze, wie z. B. das vom 12. Jan. 1873, welches den zahlreichen buddhistischen Mönchen, Priestern und Nonnen zu heiraten erlaubte, das Verbot des Fleischgenusses aufhob, ihnen verstattete, bürgerliche Kleidung zu tragen u. a. m., wodurch der Buddhismus in seinem Innersten erschüttert wurde. Eine sehr wichtige Neuerung war auch die Bildung eines Parlaments, welches durch eine Proklamation des Mikado vom 14. Tage des 4. Monats des 8. Jahres der Periode Mei-tsi eineleitet und 20. Juni 1875 in Kioto durch den Miado in Person eröffnet wurde. Das Verhältnis von J. zu dem Auslande war während dieser Periode fortschreitender Reformen nur vorübergehend durch Verwickelungen mit Korea und China getrübt. Die letztern fanden wegen der Besetzung eines Teils von Formosa (s. d.) 1874 durch die Japaner statt, infolge der Ermordung der Bemannung eines japan. Schiffs durch die Bevölkerung dieser Insel. Ein Krieg zwischen China und J. schien unvermeidlich. Durch die Vermittelung des engl. Gesandten Sir Harry Parkes kam das Zerwürfnis beider Staaten aber dennoch 31. Okt. zu einem gütlichen Austrage. China bezahlte den Japanern 50000 Thails Entschädigung und diese verließen Formosa wieder. Den Verwickelungen mit Korea (s. d.) lag der Umstand zu Grunde, daß der Beherrscher dieses Reichs, der einzige ostasiat. Fürst, welcher jetzt noch an dem System gänzlicher Abschließung von dem Auslande festhält, sich anmaßte, dem Mikado Vorwürfe über die Reformen zu machen, sich sogar 1872 erdreistete, demselben 80 befehlen, seine Residenz nach Kioto zurückzuverlegen und ihm dafür, daß er gewagt habe, ohne seine Erlaubnis nach Tokio überzusiedeln, mehrere Millionen Dollars zu bezahlen. J. begnügte sich damit, seine Faktorei zu Fusankai an der Küste von Korea einzuziehen und alle Beziehungen zu dem Beherrscher dieses Landes abzubrechen. In J. selbst offenbarte sich während dieser Zeit in Aufständen der Bevölkerung verschiedener Provinzen wiederholt das Bestreben, der fortschreitenden Reform aller innern Verhältnisse Einhalt zu thun. Diese reaktionären Bewegungen, die auch im Brande des kaiserl. Palastes zu Tokio 5. Mai 1873 und im Mordversuche auf den Premierminister Iwakura Tonomi, 14. Jan. 1874, Ausdruck fanden, wurden aber ohne Mühe unterdrückt. Im Okt. 1873 wurde die erste japan. Notenbank in Tokio gegründet; es folgte hierauf eine zweite in Ohosakka, welche später ebenfalls nach Tokio verlegt wurde, dann eine zu Jokuhama und eine zu Rijgata. Das Bankgesetz von 1876 nahm die Gesetzgebung über das Zettelbankgeschäft der Vereinigten Staaten als Vorbild an. Am 1. Juli 1877 trat J. dem Weltpostverein bei. Eine lebhafte Agitation strebte die Abänderung der Zollverhältnisse an, und am 1. Juli 1879 wurde der Ausfuhrzoll auf eine ganze Reihe von früher zollpflichtigen Gegenständen aufgehoben. Auch beansprucht die japan. Regierung das ausschließliche Recht, Tarife festzusetzen und alle auf den fremden Handel bezüglichen Verordnungen in den diesem geöffneten Häfen zu treffen. Nachdem schon 1876 eine Ausstellung japan. Landeserzeugnisse stattgefunden hatte, wurde 1. März 1881 die zweite Nationalausstellung durch den Mikado in Person eröffnet, welche von 31000 Ausstellern beschickt worden war. Regierung und öffentliche Meinung wendeten sich entschieden den deutschen Heereseinrichtungen zu; am 27. Okt. 1879 wurde die Wehr⸗ und Heerordnung veröffentlicht, welche, gänzlich nach deutschem Muster geschaffen, I der Grundlage der allgemeinen Wehrpflicht ruht; die bis dahin in J. thätig gewesene franz. Militärkommission verließ 1880 das Land. Was die Territorialveränderungen J.s in neuester Zeit anbetrifft, so wurde 1875 auch der südl. Teil der Insel Sachalin an Rußland abgetreten; dagegen vergrößerte sich das Areal des Staats 1876 durch die Besitzergreifung der Bonin-Inseln; ferner wurden im Juni 1879 die Liu-Kiu-Inseln, welche bis dahin den Herrscher von J. nur als ihren Lehnsherrn anerkannt hatten, unter dem Namen Okinawa-Ken dem Japanischen Reiche einverleibt; der König dieser Gruppe, Shotai, wurde nach Tokio berufen und ihm hier ein Palast zum Aufenthalt angewiesen. Die Beziehungen J.s zu den europ. Mächten waren die besten; am 23. Mai 1879 besuchte Prinz Heinrich von Preußen mit der deutschen Korvette Prinz Adalberto Tokio, wo er vom Mikado auf das zuvorkommendste empfangen wurde, und im August desselben Jahres erschien ier die ital. Korvette Pisanio mit dem Herzog von enua als Kommandanten an Bord. Auch der ehemalige Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika, General Grant, hatte kurze Zeit vorher das Land bereist. Das Deutsche Reich machte Jokuhama zu einer Flottenstation. Dagegen erregten Ende Okt. 1876 die ihrer Vorrechte und Einkünfte beraubten Samurai (Adeligen) auf Kiusiu einen Aufstand, der sich bald nach dem Südwesten Nipons fortpflanzte; erst nach neunmonatlichem blutigen Kriege wurde im Sept. 1877 diese Rebellion auf Kiusin unterdrückt. Auch von andern Unglücksfällen wurde J. in der neuesten Zeit sehr schwer betroffen; von Mitte Juni 1878 bis in den Okt. 1879 wütete die von Kiusin nach Nipon eingeschleppte Cholera, zumeist in Hiogo und Ohosakka; trotz sofout angeordneter Quarantänemaßregeln, wegen deren es sogar zu einem vorübergehenden Konflikt mit dem deutschen Gesandten von Eisendecher kam, ließ sich dennoch die Seuche nicht völlig lokalisieren. Große Feuersbrünste suchten 1879 Jokuhama, Tokio und Hakodate heim; letztere Stadt sank dabei zur Hälfte in Trümmer. In der Nacht vom 21. zum 22. Febr. 1880 fand von Tokio bis uber Jokuhama hinaus ein Erdbeben statt, welches als das starkste seit demjenigen von 1855 bezeichnet wird. In Tokio war die Zerstörung sehr bedeutend, noch größer in Jokuhama. Litteratur. Außer den ältern Werken von Kämpfer (s. d.), Thunberg (s. d.), Titsing, Meilan, Golownin und Siebold (s. d.) sind von neuern Schriften über J., deren Zahl eine sehr große ist, besonders hervorzuheben: Mac Farlane, J., an account geographical, physical and hästoricalo (Lond. 1852); Fraissinet, Le Japon v (2 Bde., Par. 1856; 2. Aufl. 18605); Georges Bousquet, „Le Japon de nos jours et les échelles de Pextréme Orient (2 Bde., Par. 1877); Hawks „Bericht uber die nordamerik. Expedition unter Perryv (3 Bde., Neuyork 1856); Neumann, Das Reich J. und seine Stellung in der westöstl. Bewegung » (Muünch. 1857); Lühdorf, „Acht Monate in J.» (Grem. 1858); die verschiedenen Reisewerke von W. Heine (s. d.); Alcock, The capital of the Tycoon (2 Bde., Lond. 1863); Fortune, Vedo and Pekingo (Lond. 1863); der offizielle Bericht über »Die preuß. Expedition in Ostasiens (Berl. 1864 fg.), sowie die Reisewerke mehrerer Mitglieder derselben, wie Werner (2 Bde., Lpz. 1863), Maron, Spieß; ferner Griffis, The Mikados empire (2 Bde., Lond. 1870 — 74); Mohnike, „Die Japaner» (Münster 1872); Mitford, „Tales of Old-Japan (2 Bde., Lond. 1871; deutsch von Kohl, 2 Bde., Lpz. 1875): Adams, The history of J. from the earliest period to the present time v(2 Bde., Lond. 1874 — 75; deutsch von Lehmann, Bd. 1, Gotha 1876); Heine, «J., Beiträge zur Kenntnis des Landes und seiner Bewohner in Wort und Bild » (Dresd. 1880); Rend, J., its history, traditions and religions (2 Bde., Lond. 1880); Bird, Unbeaten tracks in J.5 (2 Bde., Lond. 1880; deutsch, Jena 1882); Rein, «J. nach Reisen und Studieno (Bd. 1, Lpz. 1881); Metchnikoff, L'em-Pire japonais (Genf 1881); Statow, Mason und Hawes, „A handbook for travellers in Central and Northern J.„(Jotuhama 1881); Black, Voung J.v (2 Bde., Lond. 1880); Dixon, The land of the Sprache, Schrift und Litteratur morning, an account of J. and its peoples (Lond. 1883); Liebscher, Japans landwirtschaftliche und Dresser, J., its architecture, art and art manufactures (Lond. 1882); Crowe, Highways and byways in J.» (Lond. 1883); Holtham, «Eight vears in J.o (Lond. 1883); Depping, XLe Japono (Par. 1883).