FeedAdilen (Aediles)
Sport & SpielBrockhaus 1882

Adilen (Aediles), obrigkeitliche Personen (Ma-Rpubl in Rom. Ihnen lag in der Zeit der röm. epublik die Leitung der öffentlichen Spiele ob, die Sorge 410 die Zufuhr der für die Stadt erforderlichen Mengen Getreide und für billige Preise desselben, und ungefähr das, was man heute als Polizei bezeichnen könnte, nämlich Markt⸗„ Straßen⸗ und Baupolizei verbunden mit der Sorge für Instandhaltung der öffentlichen Bauten, Tempel, Straßen, Wasserleitungen, Kloaken, Gesundheits⸗, Sicherheits⸗ und Sittenpolizei (speziell Überwachung der Bäder, Wirtshäuser u. s. w.), endlich auch die Sorge für Reinhaltung der Religion von ausländischen Bräuchen. Das Amt der A. entstand zusammen mit dem der Tribunen 494 v. Chr. Wie letztere waren die beiden A. von Haus aus Beamte der Plebs. Zwei weitere, die aediles curules, deren Amt den Patriciern vorbehalten sein sollte, auf dessen ausschließlichen Besitz dieselben aber fast unmittelbar darauf verzichten mußten, kamen 367 v. Chr. hinzu. Erst spät, 44 v. Chr., schuf Julius Cäsar eine dritte Gattung, die aediles plebis Ceriales, aus plebejischem Stande, welche die Spiele zu Ehren der Ceres zu leiten und speziell der Versorgung der Stadt mit Getreide und der atten 2fan Verteilung desselben vorzustehen hatten. Anfangs waren die aediles plebis abhängig von den Tribunen, allmählich wurden sie von Whnen unabhängiger und traten auch in nähere die Aeo zum Senate. Streng genommen waren die plebejischen A. stets nur plebejische, die curulischen patricische oder Magistrate des röm. Volks, an Rer wenigstens der Sprachdes Geß der Is an epublik jene als Magistrate des Gesamtvolks anerkennt. Aber die curulischen A. haben stets wichtige Attribute vor den plebejischen vorausgehabt. Insbesondere stand ihnen allein eine wenn auch begrenzte Civiljurisdiktion zu, nämlich in Handelsprozessen, und so erließen sie denn auch beim Amtsantritt ein dem der Prätoren analoges Edikt (s. d.) und hatten einen Teil der Ehrenauszeichnungen der höhern ppftuht wül insbesondere den elfenbeinernen Klappstuhl mit ausgeschweiften Beinen, die sella curulis, von der sie ihren unterscheidenden Beinamen führen. Auch erlangten sie weit früher als die plebejischen A. nach utschaf ihres Amtsjahres Stimmrecht und Anwartschaft auf einen Platz im Senate bei der nächsten Wahl. (S. Senat.) In entsprechender Weise waren unter die A. auch die Spiele verteilt, welche von beiderlei A., unter Aufwendung enormer Mittel aus eigenem Vermögen, mit steigendem Luxus veranstaltet wurden und früh als Hauptmittel dienten, die Gunst des Volks für die Bewerbung um die . Amter sich zu verschaffen. Während der Kaiserzeit dauerte die Adilität, aber unter bedeutenden Abminderungen und Modifikationen, fort, bis sie durch Diocletian oder vielleicht schon durch Severus Alexander (222 — 235 n. Chr.), aufgehoben wurde. Auch die röm. Kolonien und Municipien hatten je zwei A., welche im wesentlichen den curulischen A. in Rom entsprachen. Vgl. Schubert, De Romanorum aedilibuso (Königsb. 1828); Hofmann, De aedilibus Romanorum „ (Berl. 1843).

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 1, S. 147Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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