Ad libitum (lat., d. i. nach Belieben) bezeichnet am Anfang eines Musikstücks, daß die mit diesem Zusatze versehenen Instrumente auch ohne necgelalden Nachteil für die — des Ganzen weggelassen werden können. Im Verlauf eines Tonstücks angewandt, bedeutet das Wort zunächst, daß dem Stelr überlassen bleibt, eine damit bezeichnete Stelle (besonders Kadenzen) nach eigenem Gefallen schneller oder langsamer vorzutragen, ohne sich an das nengalem angegebene Tempo zu binden (in welchem Falle man öfter auch den ital. Ausdruck A piacére, d. i. nach Belieben, gebraucht, s. Al piacer), dann auch, daß der Ausführende das Recht hat, an solchen Stellen sich in frei erfundenen Ausschmückungen oder Kadenzen zu der Hand
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 1, S. 153Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei