FeedAlter ego (lat.)
GeschichteBrockhaus 1882

Alter ego (lat.), d. h. das andere Ich, wird derjenige genannt, der von einem andern, namentlich einem Regenten, bevollmächtigt ist, vollständig in seinem Namen zu handeln. Aus der span. Rechtssprache ging diese Bezeichnung insbesondere in die des Königreichs Beider Sicilien über. So wurde z. B. in Neapel bei der Revolution von 1820 der nachmalige König Franz I. als Kronprinz von seinem Vater, Ferdinand I., sowie im Dez. 1844 Graf Woronzow vom Kaiser Nikolaus I. (für den Kaukasus) zum Alter ego ernannt.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 1, S. 493Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

Auf derselben Druckseite 3

Ähnliche Artikel 6

Mehr aus Geschichte 6