Annöona (lat.) hieß bei den Römern das gesamte Jahreserzeugnis an Feldfrüchten; auch sämtliche Nahrungsmittel, die auf den Markt gebracht wurden; endlich auch der Marktpreis der Feldfrüchte; daher annonarische Gesetzgebung, die Gesetze, welche den Getreidehandel betrafen. — A. hieß auch die Göttin, welche die jährlichen Früchte schützte und segnete.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 1, S. 685Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei