Abstich, n., 1. deutsches Wort für Ordinate, daher bei d. Zimmerl. a) jedes Mäß, welches von der langen Seite eines Balkens oder dergl. rechtwinklig abgemessen wird, z. B. die 2 der Kämme und Zapfenlöcher, Länge der Zapfen u. s. w., insbesondere aber b) ein konstantes Maãß, welches aus den Verkämmungen herunter oder herauf auf die unter oder über dem ausgekämmten Balken stehenden Säulen aufgetragen wird, so daß das Abslichzeichen (s. d.) als Andeutung der Normale dient, von der aus die Mäße der kleineren Verbandtheile, der Zapfen u. s. w., aufgetragen werden. — 2. (Torfst.) a) Punkt, wo man angefangen, den Torf zu stechen; b) Abfall, der beim Abstechen des Torfes in Steinen entsteht. — 3. (Hüttenw.) a) frz. Coulée, f. du métal, engl. running, tapping, die Handlung des Abstechens; b) die Oeffnung; s. Abstichloch; e) das durch das Stichauge in den Stichherd abgelaufene geschmolzene Erz.