Abwügeinstrument, n. (Feldm.),s. Nivellirinstrument. abwägen, 1. frz. peser, engl. to weigh, das Gewicht eines Dinges bestimmen. — 2. (Bergb.) frz. dépendre, niveler, engl. to level, s. v. w. abnehmen. — 3. (Schiffsb.) Ausmessung des Schiffes, um zu sehen, wie viel Last es tragen kann. — 4. (Feldm., Bauw.) abwägen, abwiegen, frz. mesurer par le niveau, engl. to level, to take the level, aüch nivelliren gen. Das A. der abwechselnden Höhe und Tiefe des Bodens eines Platzes oder Feldes (das Ausmitteln des Niveauunterschiedes) geschieht bei kleinen Dimensionen, also meist beim Hochbau, mittels eines genau gleichbreiten u. gerade bearbeiteten Bretes, des Wägscheites (s. d.), und der darauf gesetzten Setzwäge (s. d.); wenn das Loth an der Setzwäge einspielt, so ist dies ein Zeichen, daß das Wägscheit genau horizontal steht, die abgewogene Strecke also wagrechtist. Bei größeren Ausdehnun-⸗ gen bedient man sich eines Nivellirinstruments (s. d.). Decken, Fußböden, Sohlbänke, Gurtsimse u. s. w. müssen genau wägerecht liegen, und daher werden sie selbst sowohl als ihre Unterlage genau abgewogen; beim Mauerwerk nennt man das Berichtigen etwaiger, beim Abwägen gefundener Abweichungen von der Horizontalen auch Abgleichen, Auf-, oder Ausgleichen; s. d. Art. Gleiche, Balkengleiche, Gleichschicht. Der Bauplatz muß schon vor Entwerfung der Zeichnung abgewogen werden, weil sich die vielleicht an verschiedenen Stellen des Baues verschiedene Sockel-od. Fußbodenhöhe, die Stufenanzahl bei Treppenetc. nach der äußeren Niveaubeschaffenheit zu richten hat.