Aichpfahl, m., auch Mahlpfahl, Sicherpfahl, Heimstoch, frz. palplanche, f. hydromètre, marqueur, m., engl. water-gauge, marker (Wasserb.), ein Pfahl, welcher den gesetzlich erlaubten Stand des Aufschlagwassers eines Triebwerkes, oder auch die zulässige Höhe der Schützenschwelle angiebt, an dessen, resp. deren Innehaltung der Besitzer des letzteren gebunden ist, um die durch übermäßiges Anspannen oder Aufstauen bewirkten Überschwemmungen od. Rückstaue in das Unterwasser anderer Triebwerke zu verhindern. Er besteht in einem ca. 16em. Quadratseite habenden Pfahl, der entweder in das trockene Land fest eingerammt und mit Boden bedeckt, oder in die Fluß- oder Grabensohle direkt eingestoßen wird. Im ersteren Fall braucht der Pfahlkopf nicht in gleichem Niveau mit der betr. Höhe zu stehen, doch muß der Höhenunterschied gesetzlich geprüft und notirt sein. Steht der Pfahl im Wasser, so giebt sein Kopfzugleich die Standwasserhöhe an. In beiden Fällen wird der Kopf gewöhnlich mit einer Metallplatte überzogen, auf der sich ein Metallknopf be— Mahn welcher die Aichhöhe angiebt. S. Art. Pegel und Mahlpfahl. (v. Wa.)