Aschengrube, f., frz. fosse f. aux cendres, engl. ashpit. 1. A. für Lokomotive, auch Reinigungsgrube, Putzgrube, Löschgrube gen.; dies sind ungefähr 1 m. tiefe, 1, m. weite und 7—8,, m. im Lichten lange gemauerte Gruben zwischen den Fahrschienen je eines Eisenbahngeleises, in welche an beiden Enden Stufen hinabführen. Sie bieten dem Maschinenpersonal hinreichend Raum zum Reinigen der Feuerungsanlagen und übrigen Untertheile der Lokomotiven und nehmen die Asche sowie andere Putzabfälle auf. Die Seitenmauern erhalten am besten eine 0,3 m. starke Quaderschicht als Bekrönung, da die Fahrschienen auf derselben zu befestigen sind, und müssen diese Seitenmauern überhaupt der zu tragenden großen Last entsprechend solid hergestellt werden. Auf gute Entwässerung der Ann ist besonderer Werth zu legen. In Lokomotivenschuppen werden die in der Hauptsache nach gleichen Grundsätzen zu konstruirenden Reinigungsgruben eirca 5 m. länger ausgeführt. Fr.] — 2. Auch Aschenloch, Aschenkammer etc. gen. (Hochb.), ein in die Erde gegrabenes und ausgemauertes Loch zu Aufbewahrung der Asche, muß womöglich entfernt von Gebäuden angelegt oder doch feuerfest konstruirt sein. Da ihre Bedeckung behufs Einschüttens der Asche eine Oeffnung haben muß, so versieht man dieselbe in der Regel mit einer eisenbeschlagenen Holzthür; dies ist aber ungenügend, man konstruire die Thüre entweder ganz von Metall oder ersetze sie durch eine schwache, leichte Steinplatte, wozu sich z. B. Fruchtschiefer, norwegischer Schiefer, Marmor zeneignen. Die gleichzeitige Benutzung der Aschengrube z. Einwerfen des Kehrichts ist mit Recht als feuergefährlich an den meisten Orten verboten.