Auftrieb, m., diejenige Kraft, mit welcher das Wasser einen darin eingetauchten Körper von unten nach oben emporzutreiben sucht; sie ist gleich dem Gewicht des verdrängten Wassers, d. h. einer Wassermenge, welche mit dem untergetauchten Körper einerlei Volumen hat. Dasselbe Gesetz läßt sich auch auf die in der Luft befindlichen Körper'anwenden, wobei der A. - Volumen des Körpers mal der Dichtigkeit der betr. Luft ist, und das wahre Gewicht des Körpers (im luftleeren Raum) - dem schein-⸗ baren Gewicht plus seinem Volumen mal Luftdichtigkeit.
Illustrirtes Bau-Lexikon. Praktisches Hülfs- und Nachschlagebuch im Gebiete des Hoch- und Flachbaues, Land- und Wasserbaues, Mühlen- und Bergbaues, der Schiffs- und KriegsbaukunstHrsg. von Oscar Mothes, 4. Aufl., Leipzig und Berlin: Otto Spamer 1881–1884 · Bd. 1, S. 189Scan: Getty Research Institute (Internet Archive) · gemeinfrei