Baudepartement, n., diejenige Abtheilung einer Verwaltung, welche die im Bereich dieses Verwaltungsgebiets vorkommenden Baulichkeiten behandelt. Banudeputation, k., Gesamtheit derjenigen Mitglieder eines Rathskollegiums, einer Privatgesellschaft, einer Behörde od. dgl, welche von der betr. Korporation gewählt und beauftragt sind, die Befolgung der städtischen Bauordnung bei Privatbauten, die Ausführung eines speziellen Baues oder dergl. zu überwachen, Entwurf und Anschlag zu prüfen, Belege und Bauberichte zu kontroliren etc.
Illustrirtes Bau-Lexikon. Praktisches Hülfs- und Nachschlagebuch im Gebiete des Hoch- und Flachbaues, Land- und Wasserbaues, Mühlen- und Bergbaues, der Schiffs- und KriegsbaukunstHrsg. von Oscar Mothes, 4. Aufl., Leipzig und Berlin: Otto Spamer 1881–1884 · Bd. 1, S. 285Scan: Getty Research Institute (Internet Archive) · gemeinfrei