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BaukunstBau-Lexikon 1881

Baukondukteur, Bauführer, m., öffentlicher Beamter od. Beauftragter eines Privaten, u. zwar entw. des Bauherrn od. des ausführenden Architekten od. auch des Entrepreneurs, dem die Aufsicht u. Führung eines Baues übertragen ist. Seine hauptsächlichste Pflicht ist, darüber zu wachen, daß der ihm übertragene Bau genau nach dem vorliegenden Plan u. Anschlag, auch mit der möglichsten erreichbaren Akkuratesse, Sauberkeit u. Solidität der Arbeit ausgeführt, daß von den Arbeitern weder Zeit noch Material vergeudet od. veruntreut, auch keine deretwa nöthigen Vorsichtsmaßregeln verabsäumt werde. Näheres s. i. Art. Bauleitung.

Illustrirtes Bau-Lexikon. Praktisches Hülfs- und Nachschlagebuch im Gebiete des Hoch- und Flachbaues, Land- und Wasserbaues, Mühlen- und Bergbaues, der Schiffs- und KriegsbaukunstHrsg. von Oscar Mothes, 4. Aufl., Leipzig und Berlin: Otto Spamer 1881–1884 · Bd. 1, S. 305Scan: Getty Research Institute (Internet Archive) · gemeinfrei

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