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BaukunstBau-Lexikon 1881

baufällig, adj., auch baufellig geschrieben, den Einsturz drohend, frz. ruineux, caduc, délabré, croulant, engl. ruinous, out of repairs, ital. cadevole, rovinaticcio, span. ruinoso, desmoronadizo, kann ein Gebäude aus ungemein manchfachen Gründen sein, z. B. Einwirkung der Zeit und Witterung, fehlerhafte Konstruktion, Wahl falscher Materialien, unterlassene Pflege, unvorsichtige Benutzung des Gebäudes. Die Prüfung eines Gebäudes, welches verändert oder reparirt werden soll, in Bezug auf seine etwaige Baufälligkeit, gehört manchmal zu den schwierigsten Aufgaben für den Architekten, weil sie ungemeinen Scharfblick verlängt, indem sich die Baufälligkeit sehr oft sozusagen versteckt. Die Baufälligkeit neuerer Gebäude beruht meist in fehlerhafter Konstruktion, oft aber auch in Salpeter, Mauerfraß, Schwamm, Trockenfäule etc.; s. d. betr. Art. Die Baufälligkeit älterer Gebäude aber hat die verschiedensten Ursachen u. liegt oft so versteckt, daß selbst der geübteste Techniker sich täuschen kann. Anbohren des Balken- u. Wandholzes und Untersuchen der Bohrspäne, Klopfen u. Horchen (Auskultiren) an verschiedenen Stellen der Wände, Dielen, Decken, Gewölbe etc. sind wohl gute Mittel zu Erkennung innerer Mängel, aber nur durch lange Uebung ist Sicherheit im Erkennen der verschiedenen Töne zu erlangen. Sicherer ist es immer, wenn man im Zweifel ist, ein Loch in die betreffende Stelle der Wand hineinzubrechen, und rathsam bleibt es stets, alten Gebäuden, deren baulichen Zustand man nicht ganz genau erforschen kann, nicht zu viel zu trauen und sie wenigstens bei Vornahme einer Reparatur nicht sehr zu stören. Denn manches Gebäude, welches, wenn auch in halb baufälligem Zustand, noch lange stehen würde, wenn man es ungestört ließe, fällt bei unvorsichtiger Reparatur entweder noch während der Arbeit oder doch kurz nachher ein. Im allgemeinen ist am räthlichsten, an wirklich baufällige Gebäude od. Gebäudetheile gar nicht erst die in der Regel kaum annähernd voraus zu bestimmenden Reparaturkosten zu wenden, da man durch dieselben fast immer nur ein Flickwerk von geringer Dauer erkauft, während man häufig bei Abtragung und Neuaufführung der betr. Baulichkeit mit weniger Kapitalaufwand ein solides, ganzes und nach Einrichtung und Konstruktion zweckmäßiges Gebäude erlangen kann. Selbst bei solchen Gebäuden od. Gebäudetheilen, deren Konservirung aus kunsthistorischen Gründen dringend wünschenswerth erscheint, ist es, dafern sie als wirklich baufällig erkannt sind, oft das Rathsamste, sie nach sorgfältiger Ausmessung und Abzeichnung sowie nach Numerirung oder sonstiger Bezeichnung aller nicht dem glatten Mauerwerk angehörenden Theile abzutragen, u. dann, unter Benutzung aller noch unbedenklich brauchbaren Stücke, wieder aufzubauen, das Unbrauchbare durch sorgfältige Nachahmung ergänzend. So erhält man eine für lange Zeit dauernde, unverstümmelte, nicht verunstaltende Restauration, während man bei bloser Reparatur häufig genöthigt sein wird, durch Zumauerung von Oeffnungen, Ansetzen von Strebepfeilern, durch Unterbögen, Unterzüge etc. den Bau in Bezug auf Schönheit und Benutzbarkeit vielfach zu beeinträchtigen. Auch ist das Abtragen in der Regel mit fast weniger Gefahr für die Arbeiter verbunden als die Reparatur. Freilich muß einem solchen Entschluß eine ganz sorgfältige Untersuchung vorhergehen. Den Besitzern solcher Gebäude, bewohnter oder unbewohnter, ist zu rathen, bei Wahl der Sachverständigen behufs der Untersuchung auf Baufälligkeit äußerst vorsichtig zu sein, da die Fälle durchaus nicht zu den Seltenheiten gehören, in welchen der mit einer solchen Untersuchung betraute Gewerke ein Gebäude, das vielleicht durch eine gar nicht sehr umfängliche Reparatur auf eine lange Reihe von Jahren hätte bauhaft gemacht werden können, aus Unkenntnis oder mindestens aus mangelndem Vertrauen in seine eigene Befähigung zu sachgemäßer Restaurirung, ja wohl gar in der Absicht, statt der schwereren Arbeit der Reparatur sich die leichtere und besser lohnende Arbeit des Neubaues zu verschaffen, für total baufällig erklärte. Ist aber die Baufälligkeit evident nachgewiesen, so muß das Gebäude schleunigst geräumt und die Passage um dasselbe herum in genügender Entfernung gesperrt werden, damit nicht bei einem plötzlichen Einsturz Menschen verunglücken können. Ms.)

Illustrirtes Bau-Lexikon. Praktisches Hülfs- und Nachschlagebuch im Gebiete des Hoch- und Flachbaues, Land- und Wasserbaues, Mühlen- und Bergbaues, der Schiffs- und KriegsbaukunstHrsg. von Oscar Mothes, 4. Aufl., Leipzig und Berlin: Otto Spamer 1881–1884 · Bd. 1, S. 287Scan: Getty Research Institute (Internet Archive) · gemeinfrei

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