Beigang, m., 1. (Hochb.) frz. Passageé m. dégagé, corridor m. dérobé, couloir, m., engl. privaté corridor or passage, s. v. w. Nebenkorridor. Ist die Anlage eines Gebäudes sehr komplizirt, so daß man von einem Korridor nicht alle Räume begehen kann, od. hat das Hauptgebäude Seitenflügel, die mit dem Hauptgebäude zusammenhängen, so werden als Fortsetzung des Hauptkorridors Seitenkorridors od. Beigänge angelegt. Dieselben müssen ebenfalls hell sein u. womöglich von einer zweiten Treppe begangen werden können, damit die Kommunikation mit der Haupttreppe nicht zu weitläufig wird. Gern verlegt man dann die untergeordneten Räume an solche Nebenkorridors, wie z. B. Küchen, Speisegewölbe, Holz- u. Kohlenräume etc.; überhaupt aber sind bei der Anlage eine Menge Bedingungen maßgebend, so daß sich keine feste Regel geben läßt. — 2. (Bergb.) s. v. w. Nebengang.