Autopsie (grch.), d. i. Augenschein, heißt die eigene Wahrnehmung irgendeines Gegenstandes durch den Gesichtssinn im Gegensatze zu der durch Berichte anderer erlangten Kenntnis von demselben. Din der mediz. Sprache heißt A. eine Art der Kranenuntersuchung, wobei bloß durch Besichtigung des Kranken, ohne daß derselbe + oder angehört wird, das lathemer übel erkannt werden muß.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 2, S. 280Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei