Bedemund (vom niederdeutschen Bede 6 Beden] und Munte Münzey), die Buße, we che für außereheliche Schwängerung einer Leibeigenen zu ahlen war; auch die Erlaubnisgebühr für die Vereiratung Leibeigener.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 2, S. 678Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei