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ErdkundeBrockhaus 1882

Bönmsch, Vorrichtung mit Netzen zum Vogel-Bomst (poln. Babimost), Kreisstadt der preuß. — osen, Regierungsbezirk Posen, an der ulen Obra und zwischen Seen gelegen, Station der Linie Bentschen-Guben der Märkisch-Posener Eisenbahn, 12 km südsüdwestlich von Bentschen, lt (1880) 2177 E., die Hälfte evangelisch, die anere katholisch, welche Wein⸗, Hopfen⸗ und Obstbau, Schuhfabrikation und Pferdehandel treiben. Die Stadt hat eine katholische und eine prot. Kirche Bom drei Spiritusbrennereien. — Der Kreis omst zählt (1880) auf 1036 ꝗkm 57379 E. Bon., bei zoolog. Bezeichnungen Abkürzung für Bon ist Geldschein. Bons du trésor, Schatzscheine, heißen in Gbreuch die seit 1824 (als bons royaux) in Gebrauch gekommenen, übertragbaren und verzinslichen, eine Zahlungsfrist von 3, 6 und 12 Monaten vorbehaltenden Anweisungen auf den öffentlichen Vbani mit denen bei augenblicklichem Geldmangel Verbindlichkeiten des Staats berichtigt oder Vorschüsse bei der Bank erhoben werden. Sie sollen sichere, aber noch ausstehende Jahreseinnahmen für den Fall eines ungewöhnlichen Bedarfs sofort verfügbar hemen Die Bons du trésor, welche zu der schwebenden Schuld —— werden, unterscheiden sich von den gewöhnlichen Staatsanleihescheinen, abgesehen von der Form ihrer Ausstellung, teils durch die kürzere Zahlungszeit, teils durch den Umstand, daß sie nicht zur Deckung eines eingestandenen Defizits bestimmt sind. Das Budgetgesetz bestimmt jedes Jahr den zulässigen Betrag der Emission (früher 250, jetzt 400 Mill. Frs.), den Zinsfuß aber regelt der Sinanzminister nach der .— des Geldmarkts). Auch in England Bils das System, durch Schatzscheine (ExXchequer Bills) Staatseinkünfte vorwegzunehmen, ebenso in den Niederlanden, in Belgien und im Deutschen Reiche, wo z. B. durch das Budget für 1882/83 die zulä — Emission von «Schatzanweisungen » auf 70 Mill. Mark fixiert wurde. Bona (lat.), Mehrzahl von Bonum (s. d.) Güter, z. B. B. acquisita, erworbene (nicht ererbtes Güter; B. adventitia, De feen (nicht von Eltern ererbte) Güter; B. aliéna, fremde Güter; B. alliodialia, Freigüter, Allode; B. aeraria, Kammergüter: B. cadüca, Heimfallsgüter; B. castrensia, im Feld erworbene Güter; B. censitlica, Zinsgüter; B. civitatis, Staatsgüter; B. commu-Gemeindegüter; B. conjügum, Güter der Eheleute; B. damnatorum, Güter der Verurteilten; B. de-Domanialgüter; B. dotalia, Mitgift; B. emphyteutica, Erbzinsgüter; B. ereptitia, Güter, die der Staat an sich gerissen hat; B. feudalia, Lehnsgüter; B. gentilitia, Stammgüter; B. hereditaria, Erbgüter; B. illäta, (von der 0 eingebrachte Güter; B. immobilia, unbewegliche Güter; B. indivisa, ungeteilte Güter; B. indivisilia, unteilbare Güter; B. litigiosa, streitige Güter; B. locüta, verpachtete Güter; B. mariti, Güter des Ehemanns; B. materna, das mütterliche Vermögen; B. mensalia, Tafelgüter; B. minorum, Güter Minderjähriger; B. mobilia, fahrende Habe; B. paraphernalia, Einbringen der Ehefrau, welches diese für sich behält B. parochialia, Pfarrgüter; B. paterna, väterliche Güter; B. patrimonialia, eigentümliche Erbgüter; B. pignoratitia, Pfandgüter; B. publica, Staatsgüter; B. rapta, geraubte Güter; B. receptitia, soviel wie B. paraphernalia; B. stemmatica, Stammgüter; B. utensilia, Gerätschaften; B. vacantia, herrenlose Güter.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 3, S. 300Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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