Ciudad (aus dem lat. civitas) heißt in Spanien und den durch die Spanier kolonisierten Ländern eine Stadt ersten Ranges, die, im Unterschied von der Villa (s. d.), ihre eigene Gerichtsbarkeit hat.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 4, S. 420Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei