FeedColquhoun (spr. Cohuhn, Patrick)
Handwerk & GewerbeBrockhaus 1882

Colquhoun (spr. Cohuhn, Patrick), engl. Nationalökonom, geb. 14. März 1745 zu Dumbarton in Schottland, ging im 16. Jahre nach Virginien, wo er sich dem Handel widmete, kehrte aber 1766 in sein Vaterland zurück und ließ sich als Kaufmann in Glasgow nieder, wo er zum Lord-Provost gewählt wurde. Es gelang ihm, der Stadt von der Regierung bedeutende Begünstigungen zu verschaffen. Die Parlamentsakte, welche 1788 die Manufakturisten vom Auktionszoll befreite, war Folge einer Darstellung des brit. Baumwollhandels, die C. dem Minister Pitt überreichte. Auf einer Reise nach den Niederlanden legte er den Grund zu dem großen Vertriebe, welchen die Baumwollwaren aus Schottland und Manchester sch dem Kontinent erhielten. In London, wohin er si 1789 wendete, verwaltete er seit 1792 ein Polizeiamt und schrieb 0n the police of the metropoliso (1796; deutsch, Lpz. 1800). Durch ihn wurde dem schamlosen Diebstahl, welchem die Schiffe auf der Themse ausgesetzt waren, abgeholfen und so das Eigentum der fremden wie der einheimischen Seefahrer gesichert. Nicht minder suchte er die Not der Armen zu mildern, begründete Suppenanstalten und machte in dem New system of education for the labouring peoplep (Lond. 1806) und Treatise on indigencedn (Lond. 1807) Vorschläge zur Hebung der untern Klassen. Sein letztes aroes Werk: «On the population, wealth, power and resources of the Britis3b Empirer (Lond. 1814; deutsch von Fick, Nürnb. 1815), ist immer noch von Bedeutung. C. wurde 1804 von Hamburg, nachher auch von Bremen und Lübeck zum Agenten in London erwählt und starb 25. April 1820. — Sir Patrick C., Enkel des vorigen und Sohn James C.s, Geschäftsträgers der Hansestädte in London, geb. 1815, studierte bis 1837 in Cambridge und dann in Heidelberg, wo er als Doktor der Rechte promovierte. Vom König von Sachsen wurde er später zum Hofrat und vom Großherzog von Oldenburg zum Legationsrat ernannt. rel J. 1851 wurde er Oberrichter der Jonischen der eln und erhielt die Ritterwürde. Er ist Verfasser des «Summary of the Roman civil law, illustrated by the Mosaic, Canon, Mahomedan, English and foreign lawso (3 Bde., Lond. 1849—60).

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 4, S. 518Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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