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Handwerk & GewerbeBrockhaus 1882

Companies Act ist die gewöhnliche Bezeichnung des en Gesetzes von 1862 über die Gründung von Handelsgesellschaften mit beschränkter oder unbeschränkter Haftbarkeit, durch welches das Prinzip der beschränkten Haftbarkeit nach den vorbereitenden Gesetzen von 1855, 1856, 1858 eine ausgedehnte Anwendbarkeit erhielt. Ein neues Gesetz, welches das ältere etwas modifiziert, aber für Notenbanken noch immer, wenigstens für den Betrag der emittierten Noten, die unbeschränkte Haftbarkeit der Aktionäre beibehält, datiert vom 15. Aug. 1879. (S. Aktiengesellschaft.)

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 4, S. 544Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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