Association (neulat., d. i. Vergesellschaftung) bezeichnet im allgemeinen die Vereinigung mehrerer schaftlihe zum Zusammenwirken für einen gemeinschaftlichen Zweck, insbesondere aber solche Vereinigungen, die auf dem freien Willen der Beteiligten beruhen, nicht aber, wie der Staat, die Gemeinde, die Kaste, die Zunft, auf Grund eines M. welce politiche Zwanges bestehen. Diejenigen „welche politische, gemeinnützige, kirchliche, wohlthätige, gesellige Zwecke verfolgen oder auch die allgemeinen Interessen besonderer Gesellschaftskreise 3. vertreten bestimmt sind, pflegt man vorzugsweise ereine zu nennen, und man versteht daher unter Associationsrecht häufig speziell das Recht der Bürger, unbehindert, wenn auch unter Beobachtung gewiser gesetzlicher Vorschriften, Vereine bilden zu dürfen. Eine zweite Klasse bilden die privatwirt Haftlichen A. Dieselben haben ihre rechtliche Grundlage entweder in einem civilrechtlichen Gesellschaftsvertrag (societas) oder in der besondern Gesetzgebung über Handelsgesellschaften (offene und bitgeselshas und Ein ktiengesellschaft, Kommanditgesellschaft) und Erwerbs⸗ und Wirt0. L ten (s. unter Genossenschaften). Die Bezeichnung Associes ist speziell für die Mitglieder einer offenen Handelsgesellschaft gebräuchlich. Die Genossenschaften führen über zu dem sozialökonomischen Begriff der A., der bisher hauptsächlich die sozialistischen Theoretiker beschäftigt und nur in gewissen Kooperativgenossenschaften einige praktische Bedeutung erlangt hat. Die sozialistische Associationsidee beruht auf dem Postulat, daß die wirtschaftliche Produktion und Verteilung weder durch Zwang, wie bei der int anarch aft, noch durch das Tauschsystem mit anarchischer Konkurrenz und überwiegender Kapitalherrschaft, ondern durch Gesellschaftsverträge eregelt werden olle, vermöge welcher die einzelnen Beteiligten auf em Fuße der Gleichheit Einlagen von Kapital und Arbeit machen und den Ertrag der gemeinschaftlichen Produktion unter sich verteilen. Es gäbe dann weder Herren und Sklaven, noch bloße Kapitalisten und Lohnarbeiter, sondern nur sich gleich½n „Associées v. Ist die gemeinschaftliche Ran uktion auch mit gemeinschaftlichem Leben verbunden und erfolgt die Verteilung des Ertrags einfach mach dem Bedürfnisser, also ohne Ruücksicht auf die Verschiedenheit der Arbeitsleistungen und der Ka-Wuit solchen so ist die A. eine kommunistische. it solchen klosterartigen Ge ½ hat man auch noch in unserer Zeit in Amerika hier und da Experimente gemacht. Eine besondere Art von so34 Se A., deren Grundidee sich übrigens schon bei 5 „Pyalanite des 18. Jahrhunderts findet, ist das „Phalanstere: Fouriers (s. d.), in welchem 2„ gemeinschaftliche Arbeit und gemeinschaftliches eben — jedoch sowohl die Verschiedenheit des Lohns als auch der Kapitalgewinn erhalten bleibt. Auch diese Einrichtung ist in Frankreich und Amerika mehrfach versucht worden, jedoch mit schlechtem Erfolge. Von den sozialistisch angelegten roduktiv-Associationen ist das zum Kommunismus neigende Arber Louis Blanes und das von Buchez 8. u. Arbeiterbewegung) zu nennen. Das shaft durchaus auf dem Boden der tauschwirtchaftlichen Gesellschaftsordnung, räumen aber der A. als sozialem Prin ip durch die Anerkennung der Solidarhaft ihrer Mitglieder einen bedeutenden Einfluß ein. Als eine Form der A. zwischen Kapital und Arbeit ist auch die Gewinnbeteiligung (s. d.) der Arbeiter anzusehen.