FeedCompositum (lat.)
Recht & StaatBrockhaus 1882

Compositum (lat.), etwas Zusammengesetztes, namentlich ein zusammengesetztes Wort. OCompossessio (lat.), Mitbesitz, wenn mehrere Personen an einer und derselben Sache einzelne Anteile haben, welche sich nicht körperlich (als reale Teile) an derselben darstellen.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 4, S. 545Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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