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Recht & StaatBrockhaus 1882

Detentor, einer, der etwas vorenthält; auch einer, der ein Besitztum innehat.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 5, S. 100Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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