FeedNobilis
Recht & StaatRitter-Exercitien-Lexicon 1742

Nobilis, Ward bey den Römern in weitläuftigem und engern Verstande genommen, welche nicht zu vermengen. Jm weitläufftigen Verstande hieß zu Rom Nobilis, welcher nicht mit unter dem Plebe begriffen, sondern über demselben erhoben war. Nach dem öffentlichen Gebrauche und in eigentlichem Verstande erhielten nur diejenigen den Nahmen Nobiles, welche die Bilder ihrer Vorfahren, so Magistratus curules verwaltet hatten, aufweisen konten. Welche also entweder von den Patriciis oder Plebejis zu Rom als Dictatores, Consules, Prætores, Censores und Ædiles ernennet worden, diese erlangten nicht allein das Jus Imaginum, sondern auch die Nobilitatem für ihre Kinder und Nachkommen. V. Nobilitas.

Valentin Trichter, Curiöses Reit- Jagd- Fecht- Tantz- oder Ritter-Exercitien-LexiconLeipzig: Gleditsch 1742 · Sp. 1603Text: Deutsches Textarchiv · CC BY-SA 4.0

Auf derselben Druckseite 1

Ähnliche Artikel 6

Mehr aus Recht & Staat 6