FeedDienstansprüche
VerkehrBrockhaus 1882

Dienstansprüche sind diejenigen Ansprüche, welche eine Militärperson infolge geleisteter Dienste zu erheben berechtigt ist. Sie sind verschiedenartiger Natur, werden aber hauptsächlich in Bezug auf die Pensionierung geltend gemacht, deren Verhältnisse in den Pensionsgesetzen der verschiedenen Staaten geregelt worden sind. In manchen Heeren gewährt eine bestimmte in einer Charge geleistete Dienstzeit Anspruch auf eine Dienst zulage, ebenso gewährt in den meisten Heeren die Zurücklegung bestimmter Perioden den Anspruch auf Dienstauszeichnungen, d. h. von Dekorationen. Letztere bestehen in verschiedener Form, in Frankreich z. B. für die Unterchargen in Chevrons, in Deutschland in auf der Brust zu tragenden Zeichen. Preußen hat ein Dienstkreuz für 25jährige Dienstzeit von Offizieren, Dienstauszeichnungen in Schnallenform für 9⸗, 15⸗ und 21jährige Dienstzeit von Mannschaften des aktiven Dienststandes und die Dienstauszeichnung für die Landwehr in zwei Klassen, ein Kreuz für 20jährige Dienstzeit von Offizieren und eine Schnalle für Offiziere und Mannschaften der Landwehr nach erfüllter Dienstpflicht, wenn sie einen Feldzug mitgemacht haben oder wenigstens drei Monate zum aktiven Dienste bei außerordentlicher Veranlassung einberufen waren. Bayern verleiht den Ludwigs-Orden für 50jährige Dienste, Dienstkreuze für 40⸗, resp. 24jährige Dienstzeit in zwei Klassen, Dienstauszeichnungen und Landwehr-Dienstauszeichnungen analog den preußischen. Sachsen hat sich seit 1874 hierin den preuß. Einrichtungen angeschlossen.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 5, S. 326Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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