Dieustpferd, jedes dem Staate gehörige, im Dienste der Truppen befindliche Pferd, vorzugsweise das dem eigentlichen Truppendienste angehörige, aber auch das einem Offizier oder Beamten zu seiner speziellen Benutzung eheferte Tune Dienstreglement, die Zusanmenstel ung derjenigen Vorschriften, nach denen in einer Armee die dienstlichen Verrichtungen jeglicher Art ausgeführt werden sollen. ie meisten Armeen besitzen dergleichen D. und zum Teil sehr eingehende und ausführliche, die deutsche Armee besitzt ein solches nicht. Zwar bestehen in Deutschland für einzelne Dienstzweige Reglements oder Instruktionen, der Mangel eines allgemeinen D. macht sich aber weniger fühlbar, da das Herkommen, die ges ichtliche Entwickelung, die stete überwachung dur die Vorgesetzten, sowie der Ideenaustausch die notwendige übereinstimmung in der Ausführung des Dienstes gewährleisten. Dienstverpflichtung, die Pflicht jedes körperlich tauglichen Staatsbürgers, während einer be-Haterlan Zeitperiode der bewaffneten Macht seines aterlandes anzugehören; diese Pflicht muß nach den meisten modernen Heerverfassungen persönlich abgeleistet werden, da dieselben hierbei die früher gestattete Stellvertretung ausschließen. Die Gesamtleistung der D. wird teils im aktiven Heere, teils in der Reserve, teils in der Landwehr (Territorialarmee) zugebracht und ist in den verschiedenen Staaten sowohl die Gesamtdienstzeit als auch die Dienstzeit in den einzelnen genannten Hauptheeresteilen eine verschiedene. (S. Freiwillige.) Dienstzeit, im weitern Sinne die Dauer der Gesamtverpflichtung eines Staatsbürgers zum Heeresdienst, im engern Sinne die Dauer seiner Anwesenheit bei den aktiven Teilen der bewaffneten Macht. Lehhere, auch Präsenzzeit genannt, ist in den einzelnen Staaten verschieden. Im allgemeinen wird angenommen, daß Fußtruppen drei bis vier Jahre, berittene Truppen vier bis fünf Jahre präsent sein müssen, wenn sie eine kriegsmäßige Ausbildung, wie sie die heutige Kampfweise erfordert, erhalten und nicht nur im Exerzieren mechanisch gedrillt, 1.81. für den Krieg erzogen werden sollen. (Vgl. die Artikel Staatsdienst und Deutsches Heerwesen, S. 114.) Dienstzulage, s. unter Dienstansprüche. Dienstzwang, s. Bauernzwang. Dienten, Dorf im Salzburger Pinzgau, zum Gerichtsbezirke Taxenbach der Bezirkshauptmannschaft Zell am See gehörig, im obern Teile des an landschaftlichen Reizen sehr reichen, aber wenig besuchten Dientner Tbals, das von der übergossenen Alpe oder Ewiger Schnee 4 Hochkönig 2938 m hoch) in südl. Richtung, teils zwischen steil abstürzenden Felsen zur Salza zieht und oberhalb Lend in dieselbe mündet. Das Dorf zählt (1880) ohne die auf den Thalhängen zerstreuten Häuser 118, mit denselben 443 E. Einst war es der Mittelpunkt der Eisenproduktion im Lande; das ganze Thal entlang trifft man noch die verlassenen Gruben, aus denen einst auch die Erwerbsquelle für die bedürftigen Bergbewohner floß. In der neuesten Zeit wurden einzelne Baue wieder eröffnet.