FeedDistinguieren (lat.)
Recht & StaatBrockhaus 1882

Distinguieren (lat.), unterscheiden, mit Auszeichnung behandeln; distinkt, unterschieden bestimmt, klar hervorgehoben, deutlich vernehmbar: zeichumg; daßer eine eidung, Hervorhebung, Auseichnung; daher eine Person von Distinktion, eine istinguierte Person, soviel wie eine Person von Rang, hohem Stand; distinktiv, unterscheidend, hervorhebend, auszeichnend. Distinguendum est inter et inter, man muß einen Unterschied machen zwischen diesem und jenem.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 5, S. 401Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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