Division im logischen Sinne ist die Einteilung eines Gattungsbegriffs in seine Arten, und divisives Urteil heißt ein solches, welches diese Einteilung ausspricht. Als Prinzipien der korrekten D. gelten diejenigen der Disjunktion (s. d.). Vgl. auch Klassifikation.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 5, S. 407Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei