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Recht & StaatBrockhaus 1882

Domitiana quaestio (domitianische Frage), soviel wie eine lächerliche, einfältige Frage, benannt nach dem röm. Rechtsgelehrten Domitius Labeo, der dem Jubentius Celsus in einer Zeugenfrage eine solche Frage vorgelegt hatte.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 5, S. 452Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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