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Recht & StaatBrockhaus 1882

Agents provocateurs 1 werden Gehilfen der geheimen Polizei genannt, welche sich in das Vertrauen politisch verdachtiger Personen einschleichen, sie zur Offenbarung ihrer Gesinnung und zum Beehen von strafbaren Handlungen aufreizen, nachher aber, wenn dieselben der öffentlichen Gewalt verfallen sind, in das Dunkel zurücktreten und der Entdeckung und Bestrafung mit Hilfe ihrer Auftraggeber entgehen. Die Verwendung von Agents provocateurs ist durchaus zu verurteilen.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 1, S. 213Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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