Eingelegt nennt man ein in ein größeres Tonwerk, namentlich eine Oper, eingefügtes Stück, das ein schon vorhandenes, unzulängliches ersetzen oder einer Rolle oder Situation mehr Bedeutung geben soll. Daß das eingelegte Stück dem Charakter des Ganzen und der einzelnen Rolle entsprechen müsse, sollte sich von selbst verstehen; aber es ist oft nur das Paradestück eines Sängers, das mit dem Stil des Ganzen in grellem Widerspruch steht, zuweilen gar nicht in die Scenenfolge paßt.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 5, S. 824Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei