Einheit bezeichnet im Maß⸗ und Münzwesen sowie in der Mechanik, dem Steuerwesen u. s. w. das zu Grunde liegende Einfache, womit man rechnet. So ist nach der neuern Gesetzgebung das Meter die Maßeinheit, die Mark im Deutschen Reiche die Münzeinheit. Bei den Einschätzungen zur Grundsteuer durch die Kataster spricht man von Steuereinheiten (s. d.). In der Mechanik redet man von Arbeitseinheit, Krafteinheit. (S. Effekt und
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 5, S. 826Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei