Emeritierung ist die Versetzung eines Geistlichen in den Ruhestand. Dieselbe kann freiwillig erfolgen oder unfreiwillig, bei eingetretener Dienstunfähigkeit, oder noch andauernder Diensttauglichkeit. letztern Falle verliert der Emeritierte seine gesetzlichen Ansprüche auf Pension und die geistlichen Standesrechte. Die kath. Kirche hat vielfach
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 6, S. 101Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei