Entsetzung, die Befreiung einer eingeschlossenen oder belagerten Festung vom Feinde. Sie kann bewirkt werden durch Überschwemmung der Umgegend, wenn dies die Lage zuläßt, oder durch Mangel, indem man dem Belagerer die Verpfleung abschneidet, oder endlich durch Waffengewalt. st die gänzliche Vertreibung des Feindes nicht möglich, so sucht man wenigstens eine zeitweilige E. zu bewirken, um der Besatzung mangelnde Bedürfnisse und Verstärkung zuzuführen, oder den feindlichen Park zu zerstören, um den Belagerer an der kräftigen Fortsetzung der Belagerung zu hindern. Beides wird am besten erreicht, wenn man auf verabredete Signale den Belagerer plötzlich im Verein mit der ausfallenden Besatzung angreift. Eutsetzung (lehnsrechtlich), s. Abmeierung.