Suspension (lat.), die vorübergehende Entfernung eines Geistlichen, Lehrers, Beamten oder Advokaten von seinem Amte oder der Lenteten welche wegen einer gegen denselben eingeleiteten Untersuchung verhängt und je nach deren Ausgange entweder wieder aufgehoben oder in gänzliche Entfernung, Remotion, verwandelt wird.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 15, S. 383Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei