FeedFenstersäulen
BaukunstBrockhaus 1882

Fenstersäulen, dem Brustriegel einerseits und dem turzriegel andererseits umrahmt. Während bei den steinernen Fenstergerüsten die Gewände um einen gewissen Betrag (10 bis 12 em), Anschlag genannt, vor der Fensterlaibung vorspringen müssen, damit die Holzfenster eingesetzt und bewegt, die Vorrichtungen für Rouleaux u. s. w. angebracht werden können, muß die Sohlbank behufs Ablaufs des Regenwassers oberhalb abgeschrägt, unterhalb wegen ungleichmäßiger Belastung hohl gelegt, der Sturz aber aus demselben Grunde entlastet, d. h. mit einem Entlastungsbogen überspannt werden. Bei stärkern Mauern wird die Fen sterbrüstung, um bequemer das F. öffnen und hinaussehen zu können, schwächer ausgeführt oder zurückgesetzt, in jedem Falle aber mit dem sog. Fensterbrett abgedeckt. ie Höhe der F. ist im allgemeinen von der Stockwerkshöhe abhängig und bedingt ihrerseits wieder die Breite. Bei der Stellung der F. nebeneinander macht man gewöhnlich die Breite der Fensterschäfte oder Mauerpfeiler gleich der Lichtweite der F.; doch sind hierbei andere Verhältnisse noch von Einfluß. Die äußere Umrahmung der F. wird je nach Charakter und Reichtum der Fagade architektonisch verschieden behandelt. Bei einfachen F. erhalten Sohlbank, Gewände und Sturz gleiche Profilierung; bei reicherer Gestaltung wird die Sohlbank mehr oder weniger vortretend gestaltet, mit Brüstungsplatten, Konsolen u. s. w. versehen; Gewände und Sturz erhalten meist Suuc profilierte Faschen oder Chambranen, der Sturz wird mit Fries und Verdachung u. dgl. bereichert u. s. w. In Bezug auf die Verglasung der Offnung unterscheidet man feststehende und bewegliche F Erstere kommen bei den aus großen Spiegelglasscheiben bestehenden Schaufenstern, in Werkstätten, Fabriken, bei Oberlichtern u. s. w. vor, wobei häufig eisernes Rahmen- und Sprossenwerk angewendet wird; letztere sind die vorzugsweise bei Wohnungen üblichen und unterscheiden sich in Flügel- und in Schiebefenster, beide entweder mit horizontaler oder vertikaler Bewegung. Die Schiebefenster sind mehr in England und Amerika, die Flügelfenster (. nachstehende Fig. 1) vorwiegend in Deutschland und dem Festlande gebräuchlich. Jedes F. Deraus dem Holzwerk, dem Beschläge und der Verlasung. Das Holzwerk zerfällt in das Fensterutter oder den Blindrahmen und in die Flügel. Als Material wird vorzugsweise das im Wetter gut stehende Kiefernholz, außerdem Eiche, seltener Lärche verwendet. Das feststehende Fensterfutter oder Rahmenholz teilt gewöhnlich durch einen Querstab die Höhe des F. in einen hohen untern (für die Unterflügel) und in einen niedrigen obern Teil (für die Oberflügel). Werden beide Teile noch durch einen feststehenden Höhenstab (Mittelpfosten) getrennt, so erhält man ein feststehendes Fensterkreuz, wie dies bei ältern Wohnungsfenstern und sehr breiten F. üblich. Den Verschluß zeigen Fig. 2 u. 3. Größere Beguemlicheine ungeteilte offnung bilden die Futter-Fig. 1. gen der ügel; Fischbändern zur Bewegung der letztern und in Vorrichtungen, die zum Angriff und Ver-Flügel besonders dienen. Dies sind bei feststehenden Mittelpfosten die ganzen und bei eindie halben Vorreiber (Fig. 3), Einreiber Lappenreiber und der Ruder⸗ oder Dreher-Verschluß (Fig. 2); der Espagnolette⸗ und Verschluß bei aufgehendem Mittel⸗ (Fig. 5, 6, 7). Die letztern beiden sind, da Fig. 5. Fig. 6. Fig. 7. Verschluß der Flügel gleichzeitig und an drei bewirken, übrigens auch das Werfen der verhindern, die zweckmäßigsten und gebräuchlichsten Beschläge. Außerdem hat man noch Befe zum Feststellen der Flügel und Fen-Glage für Ventilationsfenster u. s. w. Bes läge erhalten die für das deutsche nötigen Doppel⸗ oder Winterfenster, entweder von außen oder von innen vor die Sommerfenster eingesetzt werden. Im erstern Falle als Flügel oder als Schiebefenster konin letzterm Falle auch Kastenfenster genannt. Größe und Reinheit der Glasscheiben erhöhen den Wert der F. Die alten Römer fertigten die F. gewöhnlich aus Spiegelstein, was der Beschreibung nach nichts anderes als blätteriges Frauen⸗ oder Marienglas war; aber auch aus dünngeschliffenem Achat oder Marmor und schon im 2. Jahrh. n. Chr. aus Horn. Daß man bei den Ausgrabungen in Pompeji Bruchstücke von Glastafeln aufgefunden, ist noch kein Beweis, daß man schon in so früher Zeit allgemein Glasfenster gekannt habe. Die ersten sichern Nachrichten von Glasfenstern finden sich im 6. Jahrh. bei Gregor von Tours, welcher Kirchenfenster von gefärbtem Glase erwähnt. In Deutschland hatte bereits im 10. Jahrh. das Kloster Te-Kirchen F. mit bunten Glasscheiben. An vielen irchen aus dem Mittelalter sind die F. mit herrlichen Glasmalereien geziert, so z. B. am Dom zu Mailand, Dom zu Köln, Münster zu Straßburg, Dom zu Amiens u. a. m. ensterbeschenkung, s. unter Fenstergeld. ensterbier, s. unter Fenstergeld. ensterbrett, s. unter Fenster. ensterbrüstung, s. unter Fenster. ensterfutter, b unter Fenster. enstergeld, Fensterbeschenkungen und Fensterbiere, Bezeichnungen der Sitte, nach welcher bei dem Bau eines neuen Wohnhauses Verwandte, Nachbarn und gute Freunde Fenster mit Gemälden, Wappen und Namen stifteten oder das Geld dazu herschenkten, und daß dazu Schmausereien und Trinkgelage veranstaltet wurden. Diese Sitte artete so aus, daß Polizeiverordnungen erlassen wurden, um sowohl den Kreis der Beisteuernden einzuschränken, wie das F. selbst auf einen Maximalbetrag zu setzen, so in Lüneburg 1577 und 1583 auf 8 Schillinge, in Braunschweig 1579 auf 6 Ramen in Bremen 1593 auf 10 Grote u. s. w. Namen und Wappen in den geschenkten Fenstern anzubringen blieb gestattet; die Fensterbiere aber wurden meistens verboten. Deunerpaken, s. unter Fenster. ensterhaken, s. unter Fenster. e s. Glaserkitt. ensterkrenz, s. unter Fenster. ensterrecht kommt als eine Grunddienstbarkeit verschiedenen Inhalts vor, entweder als Recht, in der nachbarlichen Mauer eine Durchsicht zu haben (servitus luminum), oder als das Recht, nach des Nachbars Seite hin im eigenen Hause Fenster anzubringen. Letztere Befugnis verstand sich nach röm. Recht von selbst, daher konnte sie nach röm. Recht nicht den Inhalt einer besondern Servitut bilden; aber das deutsche Partikularrecht hat vielfach gesetzliche Beschränkungen dieser Befugnis, indem es zur Anlage solcher Fenster Zustimmung des Nachbars oder Einhalten einer bestimmten Höhe oder Vergitterung u. dgl. vorschreibt. Solchen gesetzlichen Bestimmungen gegenüber ist dann die besondere Bestellung eines F. wohl am Platze. Zeunterstener. s. unter Fenster. Form der Gebäude⸗ oder Häusersteuer, bei welcher sich die Höhe der Abgabe nach dem äußern Merkmal der Zahl der Fenster oder überhaupt der Offnungen bemißt. Eine F. wurde 1695 in England anstatt der Herdsteuer eingeführt, und es galt als ein besonderer Vorzug derselben, daß man bei ihrer Veranlagung das Innere der Räume nicht zu betreten braucht. Gleichwohl hat sie sich bis zu ihrer 1851 nach mehrfachen Abänderungen erfolgten Aufwar ud nie einer besondern Beliebtheit erfreut. Sie war übrigens nicht sowohl eine Ertragsteuer (s. d.) als eine von den Hausbewohnern erhobene Aufwandsteuer, da sie nur, wenn das Haus an mehrere Parteien vermietet war, von dem Eigentümer selbst zu entrichten war. du Frankreich besteht seit dem Jahre VII der Republik eine von allen Gebäuden, mit wenigen Ausnahmen, zu entrichtende Thür⸗ und F.. deren Ertrag im Budget für 1883 auf 44,8 Mill. Tart angeschlagen ist. Sie r Jal sich nach einem arif, in welchem außer der Zahl der offnungen auch die Bevölkerung des Ortes (mit einer Unterscheidung von 6 Klassen) maßgebend ist. Sie wird vom Eigentümer (oder dem Hauptmieter) erhoben jedoch ist dieser berechtigt, sie von den Mietern na ihrem Anteil an den Offnungen wieder einzuziehen. Daß die F. mit die Schuld trage, daß in Frankreich Häuser mit ein bis drei gen noch verhältnismäßig zahlreich seien, und daß man überhaupt sparsam mit der Anlage von Fenstern verfahre, läßt sich zwar nicht erweisen, aber es ist sicher, daß sie eine irrationelle, ungleichmäßige Steuer ist, die weder den Gebäudeertrag noch den Wohnungsaufwand annähernd richtig trifft. Gentou, Std s. unter Fenster. 1.5 km im OSO. von Stoke-upon-Trenton, an der ord-Staffordshire-Eisenbahn, zählt (1881) 13 830 E. und hat ausgedehnte Maschinenfabriten für 2 ün sowie Porzellan⸗ und Fayenceabriken.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 6, S. 676Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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