Flügel (milit.) bezeichnet: 1) Die äußersten Enden einer Truppenaufstellung, man spricht von Flügelrotten, Flügelgeschütz, Flügelmann, bei Schwenkungen von innerm F. oder Pivot und äußerm F. 2) Die dem Ende zunächst stehende Abteilung, wie Flügelsektion, Flügelzug. 3) Die rechte oder linke Hälfte einer Truppenaufstellung. Oft wird auch der mittlere Teil Centrum genannt, an welches sich ein rechter und ein linker F. anschließen. Setzen sich zur Bildung einer Kolonne die einzelnen Unterabteilungen successive hintereinander, so spricht man von Flügelabbrechen. Beim flügelweisen Abmarsch der Lineartaktik bildeten Centrum und beide F. nebeneinander hergehende Kolonnen. Bei der Infanteriebrigade spricht man von flügelweiser Formation, wenn die einzelnen Regimenter, in sich in Treffen formiert, nebeneinander aufgestellt sind (s. Tafel zu Fechtart, Fig. 3), im Gegensatz zur treffenweisen, in welcher die Regimenter als Treffen hintereinander stehen.