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AllerleiBau-Lexikon 1881

Backhaus, n., 1. frz. boulangerie, f., fournil, m.,engl. bake-house, Gebäude zum Kneten u. Backen des Brotes; enthält einen Knetraum, auch Backstube gen., einen kleinen Raum für die Geräthschaften, den Backofen u. manchmal auch einen besonderen Heizraum; in Privatwirthschaften wird selten ein besonderes Gebäude dafür aufgeführt. Uber die Zweckmäßigkeit von sogen. Gemeindebackhäusern, d. h. von Backhäusern zu gemeinschaftlicher Benutzung ganzer Gemeinden, ist viel gestritten worden; dieselbe ist jedenfalls ganz von örtlichen Verhältnissen abhängig, und sie sind daher weder allgemein zu verwerfen, noch als unentbehrlich herzustellen. In großen Landwirthschaften ist jedenfalls ein Privatbackofen unentbehrlich und durchaus nicht holzverschwenderisch zu nennen, da die Hitze nach dem Herausnehmen des Brotes noch manchfach zum Obstwelken, Flachsdarren etc. benutzt werden kann. — 2.B., richtiger Bückerhaus nannte man auch vor Einführung der Gewerbefreiheit ein Haus, welches Bäckergerechtigkeit besaß.

Illustrirtes Bau-Lexikon. Praktisches Hülfs- und Nachschlagebuch im Gebiete des Hoch- und Flachbaues, Land- und Wasserbaues, Mühlen- und Bergbaues, der Schiffs- und KriegsbaukunstHrsg. von Oscar Mothes, 4. Aufl., Leipzig und Berlin: Otto Spamer 1881–1884 · Bd. 1, S. 215Scan: Universitätsbibliothek Heidelberg · gemeinfrei

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