einwintern, trs. Z., einen unvollendeten Bau für den Winter verwahren, als: unvollendete Mauern mit Stroh und Bretern abdecken, die Thür- und Fensteröffnungen, überhaupt alle Oeffnungen, sowie die Kalkbuchten und Sumpfgruben etc., mit Bretern, Stroh oder Steinen überdecken oder verschließen etc.
Illustrirtes Bau-Lexikon. Praktisches Hülfs- und Nachschlagebuch im Gebiete des Hoch- und Flachbaues, Land- und Wasserbaues, Mühlen- und Bergbaues, der Schiffs- und KriegsbaukunstHrsg. von Oscar Mothes, 4. Aufl., Leipzig und Berlin: Otto Spamer 1881–1884 · Bd. 2, S. 206Scan: Universitätsbibliothek Heidelberg · gemeinfrei