Geschoß, n., Gaden, m., frz. Etage, m., engl. story, stage, s. v. w. Stockwerk oder Etage (s. beide Art.). Der Verband deutscher Architekten-und Ingenieurvereine hat folgende einheitliche Bezeichnung der G.e vorgeschlagen,‚ welche auch bereits von mehreren Regierungen offiziell eingeführt ward: Kellergeschoß, nach Befinden erstes oder zweites, für ein ganz oder theilweis unter dem Straßenniveau liegendes; Erdgeschoß, statt des früher üblichen Parterre; Obergeschoß, und zwar erstes, zweites etc., statt Etage. Dachgeschoß für bewohnbare Dachräume. Zwischengeschoß statt Mezzanin oder Entresol. Ein aus Erdgeschoß und einem Obergeschoß bestehendes Gebäude heißt zweigeschössig. Kellergeschosse u. Dachgeschosse sind dabei nicht mitgezählt.
Illustrirtes Bau-Lexikon. Praktisches Hülfs- und Nachschlagebuch im Gebiete des Hoch- und Flachbaues, Land- und Wasserbaues, Mühlen- und Bergbaues, der Schiffs- und KriegsbaukunstHrsg. von Oscar Mothes, 4. Aufl., Leipzig und Berlin: Otto Spamer 1881–1884 · Bd. 2, S. 429Scan: Universitätsbibliothek Heidelberg · gemeinfrei