Gast im Seewesen bedeutet den einzelnen Matrosen in Bezug auf die dienstliche Beschäftigung, der er an Bord für gewöhnlich zugeteilt ist. So nennt man Bootsgasten die Leute, welche in den Booten rudern müssen, Marsgasten diejenigen, welche die Marssegel, Bramgasten, welche die Bramsegel bedienen müssen u. s. w.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 7, S. 581Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei