Gaßner (Ferd. Simon), deutscher Musiker, geb. 6. Jan. 1798 in Wien; in Darmstadt, wo sein Vater Theatermaler war, musikalisch gebildet, wirkte er auch von 1826 bis zu seinem Tode 25. Febr. 18⁵1¹ an diesem Orte als Gesanglehrer und Chordirektor des Hoftheaters. Außer einigen Kompositionen für die Bühne lieferte er an musikalischen Schriften: „Partiturkenntnis (Karlsr. 1838, 2. Aufl. 1842), „Dirigent und Ripienisto (Karlsr. 1844), (Musikalischer Hausfreundo (Mainz 1822—35), (Zeitschrift für Deutschlands Musikvereine und Dilettanteno (Karlsr. 1841—45), «Nachtrag zu Schillings Universallexikon der Tonkunsto (Stuttg. 1842); Universallexikon der Tonkunsto (6 Lfgn., Stuttg. 1847—48). Gafßtuer (Joh. Joseph), Exorcist und Teufelsbanner, geb. 22. Aug. 1727 zu Bratz bei Bludenz in Vorarlberg, war kath. Pfarrer zu Klösterle im Bistum Chur, als er durch die Erzählungen von den Besessenen in der Bibel und durch sein Forschen in den Schriften berühmter Magiker die lberzeugung gewann, daß die meisten Krankheiten von bösen Geistern herrührten, deren Macht bloß durch Segensprechungen und Gebete vertilgt werden könnte. Er fing an, einige seiner Pfarrkinder zu Lufe und e. De wenigstens so viel, daß er ufsehen machte. Der Bischof von Konstanz berief ihn in seine Residenz, überzeugte sich aber bald von der Charlatanerie G.s und riet ihm, nach seiner Pfarre zurückzukehren. Allein G. begab sich zu andern Reichsprälaten, deren mehrere in ihm einen Wunderthäter zu erkennen glaubten, und erhielt sogar 1774 von dem Bischof zu Regensburg einen Ruf nach Ellwangen, wo er angeblich Lahme und Blinde, vorzüglich aber mit Krämpfen und Epilepsie behaftete Personen, welche alle vom Teufel besessen sein Ier ws durch den bloßen Machtspruch „GessetIo (Er weiche!) heilte. Obschon ein Beamter über seine Kuren ein fortlaufendes Protokoll führte, in welchem die außerordentlichsten Dinge bezeugt wurden, so fand es sich doch nur zu bald, daß die ganze Sache auf Täuschung beruhe. Aufgeklärte Männer erhoben ihre Stimme gegen ihn, und auch die Erzbischöfe von Prag und Salzburg ergriffen Partei gegen G., indem sie Hirtenbriefe erließen, in denen sie sein Treiben scharf verurteilten. Als dann G. unter dem Schutze des Bischofs von Regensburg seine Charlatanerie immer weiter trieb, wurde ihm durch kaiserl. Edikt die Fortsetzung seiner Wunderkuren im ganzen Römischen Reiche ausdrücklich untersagt und dem Bischof von Regensburg, der ihn mittlerweile zu seinem Hofkaplan und zum geistlichen Rat ernannt hatte, die Entlassung G.s anbefohlen. Infolge dessen zog sich G. auf die Pfarrei Bendorf in der Nähe von Regensburg zurück und ward bald vergessen. Er starb 4. April 1779. Val. Sierke, «Schwärmer und Schwindler im 18. Jahrh. »(Lpz. 1874).