Generalmarsch, ein Signal, das mit der Trommel, dem Horn und der Trompete gegeben wird und die schleunigste Versammlung aller an einem Orte befindlichen Truppen bedingt; da es sämtliche anwesende Truppen auf die Alarmplätze ruft, so darf der Regel nach nur der höchste Befehlshaber an einem Orte das Schlagen und Blasen dieses Signals anordnen. Ausnahmen von dieser Regel treten im Kriege z. B. bei einem plötzlichen feindlichen Überfall ein, in welchem Falle der G. von jeder Wache ausgehen kann.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 7, S. 753Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei