Generalmajor, die niedrigste Generalscharge, mit der gewöhnlich das Kommando einer Brigade verbunden ist, und die aus diesem Grunde auch in einzelnen Armeen mit der Bezeichnung Brigadegeneral benannt ist, so z. B. in Frankreich, wo der Général debrigade dem Range und den Befugnissen nach dem G. entspricht.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 7, S. 753Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei